SAS erweitert sein KI-Angebot mit neuen Komponenten für Machine Learning und Natural Language Processing

Heidelberg, 1. Februar 2018 – Die neueste Version der SAS Plattform bringt umfangreiche neue Funktionalitäten rund um künstliche Intelligenz (KI) mit. Dazu gehören SAS Visual Text Analytics als neue Lösung sowie Erweiterungen bei SAS Visual Data Mining and Machine Learning. Beide Lösungen profitieren vom weiter ausgebauten Leistungsumfang von SAS Viya. Damit baut SAS, einer der weltgrößten Softwarehersteller, sein Angebot rund um Machine Learning, Deep Learning, Text Analytics, Forecasting und klassische Statistik weiter aus. Mehr lesen

Innovative Immobilienbesichtigung in 3D

Die Besichtigung einer Immobilie nimmt für alle Beteiligten viel Zeit in Anspruch. Mit Hilfe spektakulärer Aufnahmen einer 3D-Kamera aus dem Silicon Valley in den USA gibt es nun ganz neue Möglichkeiten. Hochwertige Digitalaufnahmen ermöglichen dreidimensionale 360-Grad-Visualisierungen und damit einen virtuellen Rundgang durch die Räumlichkeiten, der so real wirkt, als wäre der Interessent tatsächlich vor Ort. Schon allein durch die Visualisierung von 3D-Grundrissen in Puppenhausansicht unterscheidet sich diese von gewöhnlichen 360-Grad-Rundgängen. Das Unternehmen Immopartner Stefan Sagraloff e.K. nutzt als erster Makler im fränkischen Raum diese neue Technologie. Mehr lesen

Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie

„Gebrauchsüberlassung an Dritte“ (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei überlässt ein Mieter einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung eines Teils der gemieteten Immobilie. Grundsätzlich darf ein Mieter untervermieten, allerdings muss der Vermieter zustimmen. § 553 BGB gesteht dem Mieter aber zu, dass er das Einverständnis des Vermieters verlangen kann, wenn er selbst ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Das berechtigte Interesse muss nach Vertragsabschluss entstanden sein und kann sich z. B. durch die Trennung eines Paares, die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters oder den Beginn einer neuen Partnerschaft ergeben. Ein Mieter muss hingegen nicht die Zustimmung seines Vermieters zur Untervermietung einholen, wenn er Verwandte (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, pflegebedürftige Eltern oder Geschwister), Hausangestellte oder Pflegepersonal aufnehmen möchte. Mehr lesen