Das Wechselmodell hat sich in der modernen Rechtspraxis zu einem der zentralen Streitpunkte im Sorge- und Umgangsrecht entwickelt. Da immer mehr Eltern eine paritätische Teilhabe am Leben ihrer Kinder anstreben, stehen Familiengerichte zunehmend vor der Herausforderung, starre Residenzmodelle zugunsten individueller, am Kindeswohl orientierter Lösungen aufzubrechen.
In der Beratung von Mandanten zeigt sich aktuell, dass die 50/50-Betreuung längst keine Ausnahme mehr ist, sondern häufig die primäre Zielsetzung nach einer Trennung oder Scheidung darstellt. Während das Bewusstsein für die Bedeutung beider Elternteile wächst, führt der Wunsch nach Gleichberechtigung oft zu hochstrittigen Auseinandersetzungen, wenn eine Seite am traditionellen Residenzmodell festhalten möchte. Für die anwaltliche Praxis bedeutet dies, dass präzise Strategien zur Darlegung der Erziehungseignung und Kooperationsfähigkeit notwendiger denn je sind.