Verteidigung ist immer legitim
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Quelle, redaktionell bearbeitet
Die geschönten Polizeistatistiken über die Verbrechenslage in der BRD, insbesondere über die aktiven Verbrecher-Invasionen lässt einem erschaudern. 2016 wurden offiziell 7296 Einbruchsdelikte nichtdeutscher Täter und 56.252 Fälle von schwerer Körperverletzung durch Nichtdeutsche registriert. Die gesamte Gewaltkriminalität brachte es in diesem Zeitraum auf 1.767.739 Tatverdächtige mit einem wahnsinnig-überproportionalen Ausländeranteil. 2418 Fälle von Mord und Totschlag, 43.000 Raubdelikte weist die PKS aus.
Doch die Deutschen dürfen sich gegen diese epidemischen, ihr Leben bedrohenden Verbrechen nicht wehren, weil ihnen der Waffenbesitz verboten wird. Und dann kommt noch die Perversion hinzu, dass beispielsweise ein Rentner, dem drei Maskierte in seinem Haus mit blitzenden Messern und Eisenruten in der Nacht gegenüberstehen, nicht schießen darf, hätte er denn eine Schusswaffe.
Die erlaubte „Notwehr“ muss nämlich verhältnismäßig sein (Notwehrrecht, §§ 32-35). Die im eigenen Haus tödlich bedrohte Familie müsste also erst abwägen, ob der Schusswaffeneinsatz gegen die Verbrecher „verhältnismäßig“ wäre, dann erst ein Schuss in die Luft … und dann wären sie schon tot – alle abgestochen.
Dieser selbsttötende Notwehr-Zustand gilt in der BRD als ideal und richtige Notwehr ist ausgeschlossen, weil der friedliche, rechtstreue deutsche Bürger überhaupt keine Schusswaffe besitzen darf. Als müsste sich ein anständiger Deutscher in seinem eigenen Haus den eingedrungenen Verbrechern nur mit einem Messer entgegenwerfen, was für ihn und seine Familie den sicheren Tod bedeuten würde.
Klar also: Verbrecher sollen bei uns geschützt werden, weil die 50 Prozent Ausländer per se als gut gelten müssen. Dafür werden die Deutschen geradezu geopfert. Jedenfalls ist es absurd zu glauben, die Polizei könnte diese Straftaten in einem Migrationssumpf-System verhindern, was auch von der Kriminalstatistik klar bestätigt wird.
Dabei liegen die wirklichen Straftaten nicht bei etwa 5 Millionen, sondern bei 25 Millionen im Jahr, wie aus Polizeikreisen mitgeteilt wurde. Zudem ist der Waffenbesitz ein Ur-Menschenrecht. Seit wann darf sich ein anständiger Mensch nicht schützen? Die Verbrecher, wie schon gesagt, besitzen die Waffen ohnehin, und der Anständige begeht mit der Waffe sowieso keine Straftat.
Jetzt hat der italienische Innenminister Matteo Salvini ein neues Bürgerschutzgesetz durch die erste Parlamentskammer gebracht, das erwartungsgemäß auch die zweite Kammer passieren wird. Natürlich heulen die gegen ihre eigenen Bürger nur Schlechtes wollenden kriminell-politisch-korrekten Eliten der BRD im Hetzkonzert.
Sie wollen nicht, dass die Deutschen davon erfahren, dass andere Länder ihre Bürger schützen. Am 7. März 2019 jaulte die ganze Bande der HEUTE-Nachrichten darüber laut auf. Christian Sievers war geradezu entsetzt, dass Italiener ein Überlebensrecht bekommen sollen: „Es lässt aufhorchen, was da in Italien passiert. ‚Wer auf Füßen in mein Haus eindringt, wird niedergestreckt wieder hinausgebracht‘, so sagt das Italiens Innenminister Matteo Salvini. Auf den Einbrecher schießen darf demnach jeder, der, so wörtlich, ‚in ernster Besorgnis ist.'“
Ja, selbstverständlich, Sievers, wer möchte schon in einer Situation auf Leben und Tod im eigenen Haus erst herausfinden, ob Sorge angebracht ist oder nicht. Und die Rom-Korrespondentin des ZDF, Annette Hilsenberg, kann es ebenfalls nicht fassen, dass den anständigen Italienern erlaubt sein soll, sich gegen Verbrecher zur Wehr zu setzen. Völlig fassungslos klagte sie: „Es soll künftig rechtens sein, in Notwehr zu schießen, um sich gegen Einbrecher zu verteidigen“, und schüttelte darüber verständnislos den Kopf. (ZDF) Die grauenhaft-kranken BRD-Eliten werden noch einmal beigebracht bekommen, dass „Verteidigung immer legal“ ist!
Natürlich hetzt auch der SPIEGEL gegen das Bürgerschutzgesetz Salvinis: „Erst Salvinis harter Kurs gegen Flüchtlinge, jetzt sein jüngster Streich: die Lockerung des Waffengesetzes. Eines seiner größten Wahlversprechen hat er damit geschafft. Es erlaubt, dass Italiener immer dann zur Schusswaffe greifen dürfen, sobald ein Fremder ihr Haus oder Grundstück betritt. Die legittima difesa (legitime Verteidigung) erlaubt, mit Waffengewalt gegen Eindringlinge vorzugehen, dass Einbrecher erschossen werden.“
Ach, ja, welch ein Verbrechen also, sein eigenes Leben nicht von einem Schwerstverbrecher auslöschen lassen zu wollen, sondern lieber diesen niederzustrecken und damit eine Gefahr für die anständigen Menschen zu beseitigen! Niemand von dieser Bande hat sich je über die Gewaltverbrecher beklagt, aber sie klagen darüber, dass sich die Anständigen vor diesen Verbrechern schützen dürfen – sie gehören damit zu den Tätern!
Lega Nord: „La difesa è sempre legittima“
4. Mai 2017 | (Agenzia Vista) – Roma, 4 Maggio 2017 – La Camera con 225 voti a favore, 166 contrari e 11 astenuti ha approvato la modifica all’art.59 del Codice Penale in materia di legittima difesa, dando via libera al ddl. Hanno votato contro Forza Italia, Lega, Fratelli d’Italia, Sinistra Italiana e Mdp. Il provvedimento passa ora al Senato.
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