Bankrotterklärung für Wind- und Solarstrom
Sogar abgeschriebene Fakepower-Anlagen sind wettbewerbsunfähig. Das offenbart die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021). Danach wird der Wind- und Solarstrom auch nach dem Auslaufen der zwanzigjährigen Förderung weiter gestützt, weil sein Wert und damit der Verkaufspreis deutlich unter den Erzeugungskosten liegen. Die Wendeprofiteure haben das mit den ideologisch gesteuerten grünen Politikern fast aller Bundestagsparteien bewirkt. Dies ist eine Bankrotterklärung der Bundesregierung. Eine wirtschaftliche Energiewende ist mit Wind und Sonne unmöglich.
Strom aus Wind und Sonne sollte die wirtschaftliche Zukunft der BRD festigen. Er sei immer vorhanden und brauche keine Brennstoffkosten. Rosige Zeiten stünden bevor. Es müssten dazu nur noch die optimalen Bedingungen in Großversuchen ermittelt werden. Doch Großversuche sind teuer.
Zur Finanzierung wurde von der rotgrünen Regierung vor zwanzig Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen. Es garantierte den Investoren die Einspeisung des erzeugten Stromes in das Versorgungsnetz zwanzig Jahre lang zu einer festen Vergütung, also zu einem subventionierten Preis. Dieser künstliche Preis lag und liegt weit über den Preisen für Strom aus herkömmlicher Erzeugung mit Braunkohle und Kernkraft. An der Strombörse wurde der Energiewende-Strom zu Dumping-Preisen an die Stromversorger verkauft. Die Verkaufsverluste mussten die Stromkunden als EEG-Umlage tragen.
Profiteure und Bestechungen
Es wurde versäumt, diesen Großversuch zeitlich zu befristen und mengenmäßig zu begrenzen. So nahm die Zahl der Profiteure dieses Gesetzes schnell zu. Es waren Anlagenbauer wie Aloys Wobben von Enercon, der innerhalb von zehn Jahren zum Milliardär aufstieg. Banken finanzierten großzügig Anlagen, die eine gute und gesetzlich garantierte zwanzigjährige Verzinsung abwarfen. Grundbesitzer verpachteten ihr Land zum Bau von Windgeneratoren und erhielten dafür bis zu 5 Prozent der Vergütungen. Das sind 10.000 bis 30.000 Euro jährlich pro Windgenerator. Anlagenbetreiber mit zwanzig Windgeneratoren von je 1 Megawatt (MW) Leistung wurden zu Einkommensmillionären.
Rechtsanwälte spezialisierten sich auf Klagen für oder gegen Wendestromanlagen, die wegen der hohen Streitwerte gute Honorare einbringen. Auch die staatlichen Verwaltungen profitieren von der Energiewende. In einer Reihe von Bundesministerien wurden spezielle Dezernate für die Energiewende geschaffen. Allein für die ab diesem Jahr 2021 fällige CO2-Abgabe auf Brennstoffe sind fünfzig Stellen eingeplant, davon die Hälfte im höheren Dienst, der höchsten Beamtenbesoldung.
Die hohen Profite führten auch immer wieder zu Bestechungen. Ratsmitgliedern und Bürgermeistern wurden Aufsichtsrats- und Beiratspositionen mit hohen Sitzungsgeldern offeriert. Anwohner konnten zur Finanzierung der Anlagen Anleihen mit überhöhten Zinsen zeichnen. Mit sogenannten Bürgerwindparks wurden Anwohner minimal an den Profiten beteiligt. Der Gesetzgeber hat in das EEG 2021 sogar Bestechung aufgenommen: Gemeinden erhalten von den Wendeanlagen, die in Zukunft auf ihrem Gebiet gebaut werden, für jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) 0,2 Cent.
Teurer Wendestrom von geringem Wert
Nach der Vergütungs- und Abschreibungszeit von zwanzig Jahren sollte sich der Strom im freien Markt bewähren. Der vom Wetter gesteuerte Strom ist niemals bedarfsgerecht. Er schwankt wie das Wetter und ist unplanbar. Den Strombedarf müssen Regelkraftwerke sichern. Sein Wert liegt immer unter dem plan- und regelbaren Strom grundlastfähiger Kraftwerke. Ein Wechselstromnetz braucht mindestens 45 Prozent stabilen Strom als Taktgeber für die Netzfrequenz zum Regeln des Wendestroms.
Die Bundesregierung will trotz dieser Kenntnisse die BRD komplett mit bezahlbarem Wendestrom versorgen. Das ist eine Täuschung (englisch: Fake) der Bevölkerung. Um dies deutlich zu machen, bezeichnet der Stromverbraucherschutz NAEB den Wind- und Solarstrom zu Recht als FAKEPOWER. NAEB ist ein Zusammenschluss von Energiefachleuten, die über Jahrzehnte an einer sicheren Energieversorgung in der BRD mitgewirkt haben.
Altanlagen werden weiter subventioniert
Nach Auslaufen der EEG-Vergünstigungen nach zwanzig Jahren erlauben die Netzbetreiber nur dann noch Fakepower-Einspeisungen zu Börsenpreisen, wenn der Strom im Netz gebraucht wird. Der Überschuss bei Starkwind und Sonnenschein wird abgelehnt und der Ausfall keinesfalls vergütet. Damit wird der Weiterbetrieb der Altanlagen zu einem Verlustgeschäft. Die ersten Anlagen müssten verschrottet werden. Das widerspricht der politischen Forderung nach einem verstärkten Ausbau von Fakepower-Anlagen.
Daher wurde in das EEG 2021 eine Weitersubventionierung der Altanlagen aufgenommen. Diese Anlagen können weiter bevorzugt all ihren Strom in das Netz zu Börsenpreisen einspeisen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vergütung von 1 Cent/Kilowattstunde. Die Betreiber, die in den letzten zwanzig Jahren ihre Investitionssumme 30-mal vergütet bekommen haben, können so weiterprofitieren.
EEG 2021 sichert Pfründe der Profiteure
Das EEG 2021 mit seinen weit über 100 Seiten mit mehr als 100 Paragrafen ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Profiteure haben versteckt formuliert in den verschiedenen Regelungen ihre Pfründen gesichert. Das Gesetz ist so umfangreich und unübersichtlich, dass wohl nur wenige Abgeordnete, die dem Gesetz zugestimmt haben, eine klare Übersicht hatten.
Die Weiterförderung von Altanlagen zeigt allen, dass mit Fakepower keine wirtschaftliche und sichere Stromversorgung möglich ist. Es ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Wende ist am Ende. Das Experiment ist misslungen. Viel Kapital wurde vernichtet. Eine massive Umverteilung von unten nach oben fand und findet immer noch statt ohne Nutzen für die Umwelt. Doch die Bundesregierung und fast alle Parteien weigern sich, diese Fakten anzuerkennen und die Wende zu beenden.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv
[1] Bildquelle: StockKosh-Power-Images-Power-72
Die Windenergie ist ein totes Pferd! Dr. Rainer Kraft AfD-Fraktion Bundestag
26. November 2019 | AfD-Fraktion Bundestag
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