Bei der Jagd auf Wildschweine (im Jagdjargon: Schwarzwild) gibt es in Deutschland kaum noch Tabus: Da werden revierübergreifende Gesellschaftsjagden mit Armeen von bis zu 300 Jägern und Treibern mit ihren Jagdhunden veranstaltet, das Jagen der für das Sozialgefüge so wichtigen Leitbachen – ob tragend oder nicht – propagiert, Frischlingsfallen aufgestellt, Tiere in der Winterruhe gestört, die nächtliche Jagd mit Zusatzscheinwerfern erlaubt, Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer erlaubt und Schonzeiten aufgehoben. Bei Drückjagden (Anm. Gesellschaftsjagd mit eben diesen bis zu 300 Jägern) werden gemäß der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zwei Drittel der Tiere nicht sofort tödlich verletzt, sondern sterben erst nach Stunden oder Tagen. Mit der so genannten Weidgerechtigkeit hat das alles nichts zu tun, weshalb die Art der Jagd unseres Erachtens auch gegen das Tierschutzgesetz verstößt.