„Wo gibt es hier die nächste Obdachlosenunterkunft und von wem bekomme ich etwas zu essen?“

Wie der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, in einer aktuellen Stellungnahme mitteilt, seien die vorgetragenen Schicksale oftmals sehr berührend und ließen ihn trotz 16 Jahren Erfahrung in der Beratungstätigkeit nicht kalt: „Eine solch ernste und angespannte Lage gab es weder während der Euro-Krise Ende des vorletzten Jahrzehnts, noch nach der Einführung der Hartz-Reformen, in der Mitte der 2000er-Jahre. Denn für viele Bürger stünden nun ganz praktische Fragen bevor. „Wo gibt es in der Nähe denn die nächste Obdachlosenunterkunft und wer kann mir etwas zu essen geben?“, zitiert der Psychologische und Sozialberater eine Zuschrift, die ihn vor kurzem erreicht hat. „Wüsste ich nicht, dass wir in einer westlichen Industrienation leben, würde ich nicht glauben, mit welch akuten Problemen die Ratsuchenden im Moment auf mich zukommen. Das hat nichts mehr mit der Frage nach Wohlstand zu tun, sondern ist Ausdruck tiefgreifender und immanenter Armut, die ganze Lebensläufe zu brechen droht. Deshalb müssen wir uns ernsthaft Gedanken dazu machen, ob wir mit einer Gießkannenpolitik wirklich diejenigen erreichen, denen das Notwendigste wegbricht und die momentan sogar ihr Dach über dem Kopf verlieren“, zeigt sich der Konstanzer Journalist von den Geschichte erschüttert, die gerade bei ihm eintreffen und nachdenklich machen: „Deutschland ist ein reicher Staat und doch versucht niemand so wirklich, die immer weiter auseinander klaffende Schere zwischen den Millionären und den Bettlern zu schließen. Es ist gleichsam beschämend und ernüchternd, wenn wir nichts unternehmen, die sprudelnden Gewinne der vom Krieg profitierenden Unternehmen in irgendeiner Weise zu kappen und sie dorthin zurückzugeben, wo sie dringender denn je gebraucht und letztendlich bezahlt werden: Der kleine Bürger bezahlt die Zeche, da helfen Einmalzahlungen und die Übernahme eines Abschlags für die Gasrechnung nicht weiter. Die Zeitenwende sollte für einen echten Paradigmenwechsel genutzt und der Grundgedanke des Kapitalismus ganz prinzipiell in Fragen gestellt werden“, zeigt sich der Familienberater überzeugt. Mehr lesen

Behinderteninitiative verzeichnet mehr Beschwerden über Zustände in Pflegeheimen und den Psychiatrien

Diese Feststellung unterstreicht der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, den allein in den vergangenen drei Monaten 27 Nachrichten von Betroffenen und Angehörigen erreichten, die sich nach Möglichkeiten erkundigten, gegen Missstände entsprechend vorzugehen und passende Aufsichtsbehörden einzuschalten: „Oftmals geht es um Bevormundung der behinderten Menschen, denen soziale Leistungen oder pflegerische Betreuung verwehrt oder nur in unzureichender Weise zur Verfügung gestellt werden. Aber auch das Thema der Zwangsmedikation taucht immer wieder auf und beschäftigt uns gerade im Blick auf manch eine psychiatrische Klinik sehr. Die Bedürfnisse und Interessen dieser Personen werden oftmals völlig vernachlässigt. Und nicht zuletzt gibt es immer wieder Grund, von einer strukturellen Diskriminierung zu sprechen – gerade dann, wenn zum Beispiel keinerlei Anstrengung unternommen wird, die Patienten zu fördern. Nicht selten kommt die Unterbringung in einer stationären Einrichtung dann einer Verwahrung gleich. Ruhigstellung und möglichst wenig Aufwand mit ihrer Versorgung sind dabei inbegriffen“. Mehr lesen

Die Frage stellt sich, ob Gefängnisse nicht mehr Schaden anrichten, statt zu resozialisieren!

Diese Auffassung vertritt zumindest der Leiter der Beratungsstelle „Psychosoziale Sprechstunde“, Dennis Riehle (Konstanz), die Menschen nach Inhaftierung begleitet: „Viele Gefängnisse sind hoffnungslos überlastet, die Insassen werden auf viel zu kleinem Raum untergebracht, psychotherapeutische Angebote sind Mangelware und auch die gesundheitliche und finanzielle Versorgung der Gefangenen sei nur sehr schwer erträglich“, berichtet Sozialberater Riehle aus vielen Gesprächen mit ehemaligen Häftlingen. „Insgesamt hat sich gezeigt, dass der Grundgedanke des Wegsperrens überholt ist und letztlich mehr Schaden anrichtet, als dem Gebot der Resozialisierung irgendwie gerecht zu werden. Das theoretische Ansinnen hat sich über die Zeit zu einer Utopie entwickelt. Wir gehen bis heute davon aus, dass der Strafvollzug hinter Gittern der geeignete Ort ist, um Menschen wieder auf die richtige Bahn zu lenken. Nachdem die Mehrheitsgesellschaft keinen Einblick in unsere Anstalten nehmen kann und Haftbedingungen auch medial kaum thematisiert werden, bleibt es auch in der Öffentlichkeit häufig bei den typischen Stammtischparolen. Einkerkern, Auge um Auge und Der soll darin versauern! sind die klassischen Aussagen derjenigen, die keinerlei Bild davon haben, was es tatsächlich bedeutet, jahrelang hinter Mauern zu verbringen. Die Feststellung, wonach ein Gefängnisaufenthalt nicht selten den Tod auf Raten bedeutet, kann sicherlich nicht völlig von der Hand gewiesen werden. Ohne Zweifel: Fehlverhalten bedarf einer Bestrafung. Doch ist es im 21. Jahrhundert tatsächlich noch angemessen, sinnvoll und verhältnismäßig, Straffällige zu verwahren? In Wahrheit ist das Thema des Justizvollzugs auch in der Politik ein Tabu, weil die Mehrheit unter uns bis heute nicht bereit ist, sich mit Personen zu befassen, die Vergehen und Verbrechen begangen haben. Sie werden als Abschaum der Gemeinschaft betrachtet – und haben kaum eine Lobby. Selbst Richter sind bislang weiter der Ansicht, dass menschliches Denken und Handeln in der Haft verändert werden kann“, erläutert Dennis Riehle seine kritische Haltung hierzu. Mehr lesen

Sterbewilligkeit von Schwerstkranken respektieren, Schutzmechanismen verbessern!

Während einige Gedanken sogar in die Richtung gehen, die wiederholt praktizierte Sterbehilfe noch stärker zu reglementieren und sie damit nahezu unmöglich zu machen, gehen andere Vorstellungen sehr weit. Der aktuell die meisten Stimmen auf sich vereinende Ansatz will die Beihilfe zum assistierten Suizid unter Strafe stellen und nur wenige Ausnahmen zu lassen. Damit würde dem aus Karlsruhe vorgegebenen Gedanken, wonach der Mensch grundsätzlich ein Recht darauf hat, über den eigenen Tod und den diesem vorausgehenden Sterbeprozess selbst bestimmen zu können, nicht Rechnung getragen. Dieser Auffassung ist der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz): „Es entspricht nicht der Maßgabe der Verfassungsrichter, Sterbehilfe noch komplizierter zu machen, als sie es bisher schon ist. Das derzeit mehrheitlich unterstützte Modell würde Möglichkeiten zum Suizid unter Zuhilfenahme Außenstehender nahezu ausschließen. Das ist nicht der Sinn einer Reform! Gleichzeitig ist der liberalste aller aktuell vorliegenden Entwürfe eine Bankrotterklärung gegenüber dem Lebensschutz, weil er bereits zehn Tage nach einem ausführlichen Beratungsgespräch in einer spezialisierten Einrichtung das ärztliche Verschreiben eines todbringenden Medikaments ermöglichen soll. Der Entscheid, aus dem Leben scheiden zu wollen, darf nicht in einem Eilverfahren zustande kommen. Diese weitgehende Erlaubnis würde auch Kurzentschlossene zu einem voreiligen Sterben verhelfen und damit den vielen Beweggründen, die dem Lebensüberdruss zugrunde liegen können, nicht gerecht werden“. Mehr lesen

Abschaffung von Abtreibungsparagraf 218 StGB wäre ein ethisch-moralischer Super-GAU!

„Wenn wir die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch hinausnehmen würden und sie nur noch ordnungsrechtlich sanktionieren würden, wäre auch die Fristenregelung in Gefahr und die Möglichkeit wäre eröffnet, theoretisch bis zum Tag der Geburt einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen“, formuliert der Sozialberater, der schon viele Frauen nach einem Abort begleitet hat. „Tatsächlich würde solch eine Regelung nicht nur einen Tabubruch darstellen und einen sinnvollen Kompromiss zunichtemachen, der garantiert hat, dass Abtreibungen nach dem dritten Monat in aller Regel nicht mehr straffrei bleiben. Die Streichung des Paragrafen eröffnet der Beliebigkeit Tor und Tür – und er wäre auch für die Frauen kein Fortschritt“, meint der Journalist vom Bodensee. „In meiner bislang 17-jährigen Tätigkeit als Psychologischer Berater habe ich viele Beispiele erlebt, in denen nach Abtreibung schwere Depressionen, Selbstzweifel und Panikattacken eintraten. Letztlich ist es naiv zu glauben, dass ein Schwangerschaftsabbruch folgenlos sei. Zumindest für die Seele der Frau stimmt das nicht“. Mehr lesen

Beratungsstelle „FamilienKnäuel“ kritisiert ziellose Entlastung durch die Politik

Trotzdem greifen die Maßnahmen vor allem für Haushalte mit vielen Kindern noch immer viel zu kurz, meint der Leiter der ehrenamtlichen Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung: „Man hat durchaus den Eindruck, als würde hier planlos mit der Gießkanne vorgegangen und nicht zielgerichtet gehandelt“, beklagt der 37-jährige Sozialberater und ergänzt: „Die Leistungen orientieren sich zu wenig an der Bedürftigkeit und sind damit nicht passgenau. Wir brauchen stattdessen gerade für die kinderreichen Familien bedarfsorientierte Förderung, die über die bisherigen Anstrengungen der Politik hinausgeht“. Riehle betont aus Erfahrung der Beratungen in den letzten Monate, dass es deutlich mehr Einmalzahlungen bedarf – allerdings nicht für alle: „Es wirkt durchaus grotesk und einigermaßen befremdlich, dass Ein-Kind-Familien mit Einkommen beider Elternteile genauso viel Entlastung erhalten wie ein fünf- oder sechsköpfiger Haushalt, in dem die Mutter mit der Betreuung ihrer Kleinsten beschäftigt ist und der Vater auf der Baustelle nur ein mäßiges Gehalt verdient. Das ist ein Ungleichgewicht, dass die Hilfen sozial unausgewogen sein lässt und darüber hinaus auch jene in den Genuss von finanziellen Erleichterungen kommen lässt, die die Preissteigerungen eigentlich noch gut aus der eigenen Tasche schultern könnten. Gegenüber dem Steuerzahler und den besonders stark belasteten Familien ist das überaus unfair“. Mehr lesen

Behinderteninitiativen raten trotz neuer Gesetzregelung zur Patientenverfügung

Das sogenannte Not- und Ehegattenvertretungsrecht ermöglicht es seit diesem Jahr, dass Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im Falle dessen, dass eine medizinische Situation eintritt, in der das Gegenüber nicht mehr selbst formulieren kann, welche Maßnahmen der ärztlichen Intervention gewünscht werden, auch dann über die Versorgung des nicht einwilligungsfähigen Partners entscheiden kann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Allerdings gelte dies nur für einen Zeitraum von sechs Monaten, unterstreicht der Sozialberater der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ und des Vereins „Humanitas Müritz e.V.“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Stellungnahme. Dauert also ein Notzustand, beispielsweise in Form eines Komas, länger als ein halbes Jahr an, gilt ab dem Moment die Vertretungsregelung nicht mehr. Mehr lesen

WHS-Tipps: Richtig Heizen und Lüften

Richtiges Heizen und Lüften ist nicht nur gut für die Finanzen, sondern trägt auch zu einem angenehmen Raumklima bei und schont die Umwelt. Mit dem ein oder anderem Kniff der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), wie beispielsweise individuell eingestellte Raumtemperaturen oder vernünftigem Lüften, können jährlich bis zu 300 Euro Energiekosten eingespart werden.

Wichtig ist es, die Räume nicht zu überheizen. Ein Grad weniger im Raum ist kaum zu merken und spart bereits bis zu sechs Prozent der Heizkosten. Besonders abends sollten Thermostatventile niedriger gestellt werden, 16 Grad reichen aus. Lediglich in Nutzungszeiten ist eine Vollbeheizung sinnvoll. Folgende Richtlinien sind sinnvoll: Bewohnte Räume wie Wohn- und Kinderzimmer auf 20 Grad einstellen, Badezimmer auf 22 Grad, Schlafzimmer und Nebenräume auf 16 Grad. Um Schimmelpilzbildung zu vermeiden, sollte diese Marke nicht unterschritten werden. Mehr lesen

Statt sich auf die Versorgungslage für Abtreibungswillige zu fokussieren, muss mehr Beratung geboten werden!

Diese Auffassung vertritt zumindest der Leiter der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz): „Wenn wir ausschließlich darüber diskutieren, dass es zu wenige Möglichkeiten für Frauen gibt, einen Abort vornehmen zu lassen, senken wir damit die Hemmschwelle, Abtreibungen vornehmen zu lassen und erheben diesen schwerwiegenden Eingriff in den Stand der Normalität. Doch dort gehört er nicht hin, denn grundsätzlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, kann unter bestimmten Umständen jedoch sanktionsfrei gestellt werden“. Dieser ausgehandelte Kompromiss, der sich auch in § 218 StGB widerspiegelt, müsse weiterhin Bestand haben, meint der Laienprediger vom Bodensee, der schon viele Frauen vor und nach dem Abort begleitet hat und nicht nur aus ethisch-moralischen Gründen die Abtreibung überaus kritisch sieht: „Kaum eine Betroffene kann sich vor dem Eingriff vorstellen, wie lange und wie intensiv die Psyche und der Körper auf einen Schwangerschaftsabbruch reagieren können. Oftmals wird so getan, als sei die Abtreibung eine Nebensache, die nach einem One-Night-Stand zwischen Frühstück und Mittagessen geregelt werde. Es ist für mich höchst befremdlich, wenn Frauen mir nahezu stolz berichten, dass sie bereits drei oder vier Abbrüche hinter sich haben und es fast als einen Sport ansehen, solche medizinischen Interventionen über sich ergehen zu lassen. Dabei hat ein Abort nichts mit Stärke zu tun, ganz im Gegenteil. Frauen gehen heute oftmals den Weg des geringsten Widerstandes, weil wir als Gesellschaft den Eindruck vermitteln, wonach es alleinig eine Frage des Selbstbestimmungsrechts über den eigenen Körper sei, sich für eine Abtreibung zu entscheiden. Weder die Konsequenzen einer Abtreibung auf den Hormonhaushalt und die Seele der Betroffenen, noch der Anspruch auf Leben von heranwachsenden Kindern werden beachtet. Stattdessen geht es um das Ego der Frau, ohne Rücksicht auf Verluste“, meint Riehle. Mehr lesen

Behinderung im Job: Arbeitnehmer verzichten auf Nachteilsausgleiche

Er ergänzt hierzu: „Faktisch werden die Betroffenen durch Nachteilsausgleiche lediglich auf dasselbe Chancen- und Arbeitsniveau wie gesunde Mitarbeiter gestellt und sind damit nicht bevorzugt. Stattdessen wird Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer geschaffen, weil jene mit Behinderung durch die Hilfestellungen vom gleichen Startblock ins Rennen gehen können und damit Fairness garantiert wird. So kann letztendlich eine Vergleichbarkeit von Leistungen erzielt und damit ein angemessener Wettbewerb im Unternehmen und zwischen Mitarbeitern erreicht werden“, meint der 37-jährige Konstanzer. Mehr lesen