In Deutschland ist die Jugendhilfe ein integraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems. Sie umfasst ein breites Spektrum an Diensten und Einrichtungen, von der allgemeinen Förderung der Jugend und des familiären Zusammenlebens über erzieherische Hilfen bis hin zu Unterstützungsangeboten für junge Volljährige. Das SGB VIII legt sowohl die Rechte der jungen Menschen und deren Familien als auch die Pflichten der öffentlichen Jugendhilfe fest.
Die Umsetzung der LIFE Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in kommunaler Selbstverwaltung durch die Jugendämter. Dadurch wird sichergestellt, dass die Hilfen nah an den Betroffenen und unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten angeboten werden können. Ergänzend finden sich Bestimmungen auf Landesebene, die insbesondere die Ausführung des Bundesgesetzes weiter konkretisieren und an lokale Bedürfnisse anpassen.