Wer seine Immobilie verpachten, verkaufen oder vermieten möchte, ist dazu verpflichtet, den Käufern oder Mietern einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen. Ob ein bedarfs- oder verbrauchsbasierter Energieausweis benötigt wird, wissen die Immobilienexperten von GG Immobilien. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf dem Immobilienmarkt im Großraum München und Starnberg unterstützen Günther Gültling und sein Team beim Verkauf und Kauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.
„Laut der novellierten Energiesparverordnung (EnEv) sind seit dem 01. Mai 2014 Eigentümer dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Potentielle Käufer oder künftige Mieter haben bereits bei der Besichtigung das Recht auf Einsicht in den Energieausweis“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien.
Je nach Alter und Art der Immobilie wird beim Verkauf oder der Vermietung von Gewerbe- und Wohngebäuden ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt. Dieser zeigt die Energiewerte der Immobilie an und dient potentiellen Käufern und künftigen Mietern als Orientierungshilfe für die Berechnung ihrer zu erwartenden Verbrauchskosten. Während ein Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der letzten drei Jahre anzeigt und damit eher das Nutzerverhalten abbildet, enthält der Bedarfsausweis weitere wichtige und aussagekräftige Daten über den energetischen Zustand des Gebäudes. Neben Angaben zur Qualität des Hauses und dem Energieverbrauch, enthält der Bedarfsausweis auch Empfehlungen zu Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wann und ob die empfohlenen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und welche Unternehmungen obligatorisch sind, wissen Günther Gültling und sein Team. „Grundsächlich ist zu berücksichtigen, dass Gebäude, die mit einem Bauantrag vor dem 01. November 1977 gebaut wurden und dessen Modernisierungsmaßnahmen nicht mindestens den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen, einen bedarfsbasierten Energieausweis benötigen. Bei einigen neueren, moderneren Gebäuden ist manchmal auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig“, sagt der zertifizierte Immobilienmakler. Mehr lesen