Zu Beginn einer Ehe machen sich viele wohl keine Gedanken darüber, was mit dem gemeinsamen Haus im Falle einer Scheidung geschehen soll. Ehemaligen Eheleuten, die keinen Ehevertrag mit entsprechenden Regelungen dazu haben, stehen die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH mit Sitz in Brühl, Bornheim und Wesseling bei allen Immobilienfragen wie zur Eigentumsübertragung, zur Teilungsversteigerung oder zum Verkauf zur Seite.
„Wenn ein Paar sich trennt, stellt sich häufig die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll“, sagt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH (WAV). Vor allem, wenn das Paar Kinder habe, sei der Verkauf des Hauses nicht immer die beste Option, da diese sonst aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. „In solchen Fällen schlagen wir oft eine sogenannte Eigentumsübertragung vor“, erklärt René Reuschenbach.