Als Oberstaatsanwältin hat Dr. Iur. Esther Omlin oft das Erstaunen der Beklagten darüber erlebt, mit welcher Härte das Gesetz gegen Urkundenfälschung vorgeht. Mal eben eine Unterschrift nachmachen, weil der Betreffende gerade nicht da ist oder die Signatur möglicherweise verweigern könnte, oder ein Dokument erstellen, das man eigentlich nicht selbst ausstellen dürfte – für viele Menschen ist das nicht besonders verwerflich. Esther Omlin erklärt jedoch, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung schneller erfüllt ist, als man glaubt, und dass die Strafen härter ausfallen können, als man denken möchte.