Energiewende ohne Erfolgskontrolle
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NAEB 2124 am 21. November 2021
Die Energiewende ist teuer und erfolglos. Steuergelder werden nutzlos an ohnehin wohlhabende Profiteure verteilt. Rügen des Bundesrechnungshofes werden ignoriert. Er hat die Energiewendepolitik der Bundesregierung wiederholt gerügt, zuletzt im „Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungs
sicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizitat “ vom 30. März 2021. Zusammenfassend heißt es:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steuert die Energiewende im Hinblick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität weiterhin unzureichend. Es muss sein Monitoring zur Versorgungssicherheit vervollständigen und dringend Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig abbilden. Außerdem hat es immer noch nicht festgelegt, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung mit Elektrizität versteht. Angesichts der Entwicklung der Strompreise empfiehlt der Bundesrechnungshof eine grundlegende Reform der staatlich geregelten Energiepreis-Bestandteile.“
Auszurichten sind alle Maßnahmen an dem übergeordneten Energie-Wirtschafts-Gesetz (EnWG), das in § 1 fordert: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“
Diese Grundsatzforderung wurde ignoriert. Die Maßnahmen der Energiewende haben zu immer höheren Strompreisen geführt, die geringe Einkommen relativ stärker belasten und gleichzeitig sichere hohe Renditen für Investoren garantieren, was alles andere als verbraucherfreundlich ist.
Wind-, Solar- und Biogasanlagen zerstören Landschaft, Niederwild, Vogelarten und Insekten. Der je nach Wetterlage schwankende Strom aus diesen Anlagen schwächt die Netzstabilität und die Effizienz. Es hätte schon vor vielen Jahren eine Evaluierung der Energiewende geben müssen, wie vom Gesetz und vom Bundesrechnungshof gefordert.
Auch die kommende Bundesregierung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Energiewende ohne Kontrolle und Bewertung weiterführen. Was müsste das Bundes-Wirtschafts-Ministerium leisten, um die Forderungen des Energie-Wirtschafts-Gesetzes zu erfüllen?
Kosten
Nach Angaben des Bundesrechnungshofes wurden für die Energiewende im Jahr 2017 über 34 Milliarden Euro aufgewendet. Die Gesamtkosten belaufen sich bis jetzt auf mehr als 500 Milliarden Euro. Das ist aber nur der Aufwand der Bundesregierung.
Hinzu kommen Förderungen der Länder und Kommunen in unbekannter Höhe, die kaum miteinander abgestimmt sind. Berechnungen über die Entwicklung des Strompreises durch die Weiterführung der Energiewende fehlen. Dies wird vom Bundesrechnungshof angemahnt.
Als Ziel aller Maßnahmen muss der Strompreis festgelegt werden, der als preiswürdig und verbraucherfreundlich angestrebt wird. Orientierung sollte der durchschnittliche Strompreis der Europäischen Gemeinschaft sein. Die BRD liegt zurzeit 43 Prozent über diesen Wert mit dem höchsten Strompreis der EU bei steigender Tendenz.
Der Strompreis muss nachhaltig gesichert werden, damit langfristige Investitionen berechenbar sind. Dies war in der Vergangenheit unmöglich, wie unter anderem das Beispiel des Kraftwerkes Moorburg bei Hamburg zeigt. Es wurde als Ersatz für die Kernkraftwerke gebaut, die nach dem ersten Ausstiegsbeschluss abgeschaltet werden sollten.
Nach nur acht Betriebsjahren wurde es wieder stillgelegt, weil inzwischen auch die Kohlekraftwerke politisch in Ungnade gefallen waren. Das ist ein großer wirtschaftlicher Verlust, denn Kraftwerke werden für 30 bis 50 Jahre gebaut und finanziert. Verlierer ist dadurch auch der Aluminium-Produzent Trimet im Hamburger Hafen, der ein Viertel der Moorburger Kraftwerksleistung als Grundlast aufnimmt und so maßgeblich zu einem stabilen Stromnetz beiträgt. Durch Abschalten des in enger Nachbarschaft liegenden Kraftwerks werden jetzt für die Aluminium-Elektrolyse höhere Leitungskosten fällig, die zur Aufgabe des Werkes führen.
Umweltverträglich?
Die Energiewende soll maßgeblich mit Wind- und Solarstrom erreicht werden. Bis jetzt erzeugen rund 30.000 Windgeneratoren und 1,5 Millionen Solaranlagen etwa ein Drittel des Jahresstrombedarfs. Zur Vollversorgung müssten sich nach Angaben des BMWi fast 100.000 Windgeneratoren drehen und 3.000 Quadratkilometer Fläche durch Voltaikplatten verspiegelt werden. Zur Durchsetzung der Energiewende sollen verstärkt Windstromanlagen auch in Wäldern und Naturschutzgebieten aufgestellt werden. Die Umweltverträglichkeit ist dabei Nebensache.
Weiter wird missachtet, dass auch bei einer Verdreifachung von Wind- und Solaranlagen das Wetter die Stromproduktion bestimmt. Kraftwerke werden verstärkt zum Regeln auf den Bedarf gebraucht, denn wirtschaftlich und ausreichend große Stromspeicher sind bisher unbekannt. Die versiegelten Flächen werden durch die Doppelinvestitionen Wind- und Solaranlagen einerseits und Kraftwerke andererseits unnötig vergrößert. Mehr Wind- und Solaranlagen sind kein Beitrag zum Umweltschutz.
Der Wind- und Solarstrom soll durch rund 5.000 km neue Überlandleitungen zu den Industriegebieten gebracht werden. Wegen vieler Einsprüche gegen hohe Masten werden vorwiegend erdverlegte Gleichstromleitungen geplant, die siebenmal teurer sind als Freileitungen. Die Übertragungsnetzbetreiber veranschlagen für den Netzausbau 85 Milliarden Euro.
Hinzu kommen die Verstärkungen der Verteilernetze für Strom zum Laden von Elektroautos, für Wärmepumpen sowie zum Einsammeln des Stroms von den dezentralen Wind- und Solaranlagen, die weitere 4 bis 5 Milliarden Euro jährlich kosten. Der Leitungsausbau schädigt die Umwelt über Gebühr, denn es ist ungeklärt, welcher Strom durch die Trassen fließen soll, wenn kein Wind bläst und keine Sonne scheint.
Verbraucherfreundlich?
Mit dem Bau weiterer Windgeneratoren geraten zwangsläufig immer mehr Häuser in die Zone von Schattenwurf, Lärm und Infraschall durch diese Anlagen. Die Klagen der Bewohner über Unwohlsein, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit nehmen zu. Infraschall als Ursache wird von den Genehmigungsbehörden verneint mit der Begründung, dieser Schall sei unschädlich, da er für das menschliche Ohr unhörbar ist.
Berichte über den gesundheitsschädigenden Einfluss von Infraschall werden ignoriert. Die Lärm- und Schlagschattenbelästigungen seien zu dulden. Die Energiewendepolitik ist unfreundlich. In Frankreich wurden dagegen Entschädigungen gerichtlich durchgesetzt. „Tichys Einblick“ berichtet, einem Ehepaar seien 128.000 Euro Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch das „Windturbinensyndrom“ in zweiter Instanz zugesprochen worden. Bahnbrechendes Urteil in Frankreich: Windräder gefährden die Gesundheit . Auch Immobilien verlieren in der Nachbarschaft von Windgeneratoren an Wert. Nach Angaben der Immobilienmakler sind es im Durchschnitt 30 Prozent. Eine Entschädigung wird bisher abgelehnt.
Effizient?
Die Stromversorgung der BRD wird durch die Energiewende wirtschaftlich und technisch geschwächt. Es ist gegen jede Vernunft, vorrangig den fünfmal teureren sogenannten erneuerbaren Strom in das Netz einzuspeisen. Energie wird nur umgewandelt, aber niemals erneuert.
Der vom Wetter abhängige, stark schwankende Wind- und Solarstrom erfordert hohe Regelleistungen der Kraftwerke, die den Strompreis weiter erhöhen. Denn im Regelbetrieb sinkt der Wirkungsgrad, das heißt, der Brennstoffverbrauch je Kilowattstunde steigt und damit auch die CO2-Emissionen, die mit dem „erneuerbaren“ Strom vermindert werden sollen. Kraftwerke brauchen im Leerlauf, also unter Dampf ohne Stromerzeugung, trotzdem 10 Prozent der Brennstoffmenge unter Volllast.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in dem die Einspeisung des schwankenden Wetterstromes vorrangig gefordert wird, verstößt massiv gegen wirtschaftliche Vernunft, Umweltschutz und Effektivität. Es ist zu fragen: Wann wird das EEG evaluiert?
Das Wirtschaftsministerium hat versagt
Das Monitoring des Wirtschaftsministeriums ist mehr als mangelhaft. Offensichtlich arbeiten dort keine Fachleute, die den Erfolg oder Misserfolg der Maßnahmen zur Energiewende bewerten können. Denn es wurde ein Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben, auf das sich das Ministerium immer wieder beruft.
Auch der Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt Mängel auf. Der vom Wetter gesteuerte, unplanbare und nur abregelbare Wind- und Solarstrom und der regelbare Kraftwerkstrom wurden als gleichwertig dargestellt. Das ist jedoch falsch. Es gibt kein stabiles Stromnetz mit Strom aus Windgeneratoren und Solaranlagen. Diese Fakepower ist zweitklassig mit deutlich geringerem Wert als Kraftwerkstrom.
Die Energiewende-Politiker behaupten aber, man könne die ganze BRD damit versorgen. Das ist eine Täuschung, englisch Fake genannt. Um das deutlich zu machen, wird der Wind- und Solarstrom in Fachkreisen mit FAKEPOWER bezeichnet. Die Mängel von Fakepower hat auch der Bundesrechnungshof ignoriert.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.de und www.NAEB.tv
[1] Bildquelle: stockkosh-staff-05e0e40504f577d5
[2] https://www.naeb.info/Beitritt.htm
Im Vergleich zu 2019 ist auch 2021 die Situation desolat geblieben.
Warum das Vorzeigeprojekt Energiewende zu scheitern droht
8. August 2019 | SWR Marktcheck
Leider hat sich in der Berichterstattung zu den hohen Stromkosten der Fehlerteufel eingeschlichen. In den Niederlanden liegen die Stromkosten laut Eurostat bei 18ct/kWh und nicht bei 8ct/kWh. Deshalb haben wir das Youtube-Video ohne diese Passage erneut hochgeladen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Umbau des Energiesystems steckt in der Sackgasse: teuer, ineffizient und langsam. Der Bundesrechnungshof mahnt, der schleppende Ausbau des Stromnetzes stelle ein zunehmendes Risiko für die Versorgungssicherheit dar. Droht das Scheitern?
NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
Heinrich Duepmann
Mühlenstr. 8a
14167 Berlin
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E-Mail: Heinrich.Duepmann@NAEB.info
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Pressekontakt
Stromverbraucherschutz NAEB e.V.
Hans Kolpak
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