Mit jeder neuen Wind- und Solarstromanlage steigen die Stromkosten weiter
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NAEB 2314 am 23. Juli 2023
Egal, ob Starkwind, Sonnenschein oder Dunkelflaute, die Kosten für den Fakepower-Strom aus Wind und Sonne steigen in beiden Fällen weiter.
Im Rahmen der Strommarktliberalisierung seit 1995 hat sich die EU gemeinsam mit dem Entso-e, dem Verband der Europäischen Netzbetreiber (European Network of Transmission System Operators for Electricity) um eine Veröffentlichung von Mengen- und Kostendaten bei der Stromerzeugung und Verteilung verdient gemacht. Dadurch sind die Bürger der EU heute in die Lage versetzt, diese Daten auszuwerten und damit auch z.B. unter Heranziehung der Daten vom Juni 2023 deutlich die Grenzen von Fakepower (Windstrom, Solarstrom und Biogasstrom) aufzuzeigen, wie in diesem Fall von Rolf Schuster sehr schön gestaltet (Quelle: https://transparency.entsoe.eu/ ).
Im Juni sank der Preis für die teuer erzeugte Fakepower dreimal auf null und sogar viermal darunter. Das heißt: Dreimal wurde der Strom verschenkt und viermal musste für den Export noch bezahlt werden. Zwischen dem 11. und 12. Juni kostete der Export 3,5 Cent/Kilowattstunde (ct/kWh), für die vorher eine Einspeisevergütung von 10 Ct. oder mehr je kWh fällig war (Mittelwert aller Fakepower-Stromarten). Bezahlt haben alle Bürger über die „CO2-Steuer“ – siehe auch Punkt 4 des Aktionskataloges im letzten Punkt – die bei Heizöl und Benzin, Diesel und Erdgas, LNG und Strom über die sogenannten CO2-Zertifikate mitbezahlt wird.
Am 20. Juni 2023 hingegen wurde an der Strombörse ein Preis von 19,8 Cent bezahlt, wovon die sogenannten Direktvermarkter profitieren, aber auch die anderen in diesem Börsensegment Spotmarkt agierenden Stromerzeuger wie Pumpspeicherwerke und Gaskraftwerke. Der Export der zu viel erzeugten Fakepower kostete im Juni 1,46 Millionen Euro. Die gesamten Aufwendungen für Fakepower (gesetzliche Vergütungskosten minus Börsenerlös) im Juni waren laut Rolf Schuster 1,22 Milliarden Euro.
Kosten steigen trotz positiven Stromexports
Dazu kommen die Kosten für Importstrom. Die BRD hat zwar noch einen Exportüberschuss, der von der Bundesregierung und den Leitmedien als Erfolg der Energiewende gefeiert wird. Doch überschüssige Fakepower wird weitgehend zu niedrigen Preisen oder gar unter Zuzahlung exportiert. Wesentliche Abnehmer sind die Alpenländer, die den Strom zum Betrieb ihrer Pumpspeicher kaufen. Bei Bedarf wird der Strom von diesen zu hohen Preisen wieder importiert. Frankreich liefert Atomstrom. Die BRD importiert inzwischen bis zu 15 Prozent des Bedarfs, wenn viel Strom benötigt wird. Angaben über den Erlös der exportierten Fakepower und der Kosten für den Import von Atomstrom und Wasserstrom sind unauffindbar. Mit Sicherheit übersteigen die Importkosten den Exporterlös erheblich und verteuern den Strompreis.
Kosten ohne Stromlieferung
Die Stromkosten steigen auch weiter durch die wachsende Ausfallvergütung der Fakepower. Bei Starkwind und Sonnenschein übersteigt Fakepower immer öfter den Bedarf. Es müssen dann Anlagen abgeregelt werden, um das Netz zu stabilisieren. Die Betreiber der betroffenen EEG-Anlagen stört das wenig. Sie erhalten eine gesetzlich festgelegte Ausfallentschädigung, nämlich 95% der fiktiv ermittelten theoretischen Einspeisemenge, bewertet mit dem für 20 Jahre festen Preis. Der „Merkur“ hat dazu Zahlen ermittelt. Rund 5 % der möglichen Fakepower-Erzeugung blieben ungenutzt. Die Ausfallentschädigungen stiegen von 2019 bis 2021 von 710 über 761 auf 807 Millionen Euro jährlich. Mit jeder weiteren Fakepower-Anlage werden die Entschädigungszahlen höher.
Doch auch bei Strommangel, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, werden Entschädigungen gezahlt. Dann werden stromintensive Betriebe, zum Beispiel Elektrolysen zur Produktion von Aluminium, vom Netz getrennt. Dieser gezielte „Lastabwurf“ wird vergütet. Letztlich bezahlt dann der Stromkunde die Kosten mit höheren Netzgebühren, weil diese Kostenpositionen unter Netzgebühren subsummiert werden.
Regelkraftwerke verbrauchen mehr Brennstoffe
Die von der Sonne und dem Wind gesteuerte schwankende Fakepower bedarfsgerecht zu regeln, scheitert, weil das per EEG (Gesetz) unzulässig ist und bei Voltaikanlagen unter einer Leistungsgrenze von 30kW die gesetzlichen und die technischen Möglichkeiten fehlen, die Leistung abzuregeln. NAEB nimmt an, dass von den mehr als 2,2 Millionen inzwischen betriebenen Voltaikanlagen mehr als zwei Millionen in diese Klasse fallen.
Dafür werden regelbare Kraftwerke gebraucht, die im energetisch ungünstigen Teillastbereich laufen oder unter Dampf in Bereitschaft stehen, um bei einem Fakepower-Abfall durch Wolken oder Flauten die Stromversorgung zu übernehmen. Ein Kraftwerk in Bereitschaft braucht etwa 10 % des Brennstoffs bei Volllast, ohne Strom zu liefern. Der Energieaufwand pro erzeugte Kilowattstunde ist im Regelbetrieb deutlich höher als bei Volllast. Das zeigt sich auch an den Kosten. Die Regelkosten lagen vor der Energiewende bei 100 Millionen Euro im Jahr. Die schwankende Fakepower hat die Regelkosten inzwischen auf 2,3 Milliarden Euro getrieben. Noch mehr Fakepower fordert auch noch mehr Regelkosten.
Energieverbrauch durch die Energiewende
Es gibt noch viele weitere Energieverluste und Kostensteigerungen durch die Stützung von Fakepower. Dazu gehören die Stromtrassen, die Windstrom von den Küstenländern zu den Industriegebieten in West- und Süddeutschland leiten sollen. Stromtransport kostet Geld. Die Verluste in den Leitungen und den Umspannwerken an den Leitungsköpfen liegen addiert bei etwa 10 %. Das gilt auch für die Stromtrasse nach Norwegen und für die projektierte Trasse nach England durch die Nordsee. Diese Trassen können nur Leistungen bis zu 1,4 Gigawatt übertragen. Das entspricht Leistung eines großen Kernkraftwerkes oder zwei Prozent des Leistungsbedarfs der BRD. Die teuren Leitungen entpuppen sich letztlich als Verbraucher von teuer bezahlter Fakepower.
Noch höher ist der Energieverbrauch bei „grünem“ Wasserstoff, der aus Fakepower durch Elektrolyse gewonnen wird. Durch die Elektrolyse und die Speicherung gehen 30 bis 40 Prozent des eingesetzten Stroms verloren. Wenn tatsächlich wie derzeit angedacht, dieser Wasserstoff in stromertragreichen Sonnenregionen der Welt erzeugt und dann in Tiefkühlschiffen zum Jadeport bei Wilhelmshaven transportiert und in das noch zu bauende Wasserstoff-Pipeline-Netz eingespeist wird, steigt der Verlust auf 80 Prozent. Doch die Bundesregierung und die Leitmedien propagieren den grünen Wasserstoff als Energieträger der Zukunft.
Die Physik wird ignoriert
Bei dem derzeitigen knappen Angebot von Energie zu hohen Preisen wird jeder versuchen, möglichst viel Energie zu sparen. Doch für die Energiewende wird der preiswerte Strom aus den Kohle- und Gaskraftwerken durch immer höhere CO2-Abgaben verteuert. Hinzu kommt ein höherer Brennstoffverbrauch je Kilowattstunde im Regelbetrieb. Fakepower wird dagegen gefördert und subventioniert. Es gibt also die „gute“ Fakepower und den „bösen“ Kraftwerkstrom. Die Regierung will den „bösen“ Kraftwerkstrom zugunsten der „guten“ Fakepower abschaffen – egal, was es kostet. Über physikalische Gesetze, die dem entgegenstehen, geht man hinweg. Es werden Ideologien geschaffen, die fehlschlagen.
Was ist zu tun?
Diese Politik führt die BRD weiter in die Deindustrialisierung. Ohne sich neu zu besinnen und die nachstehenden sechs Punkte zu verfolgen, wird es zu chaotischen Zuständen ohne ausreichende Energie kommen – mit einer Beschäftigungslosigkeit ohnegleichen und dem Risiko von Kältetoten mit fortschreitender Wärmewende. Um das zu verhindern, sollten diese sechs Aktionspunkte zu Forderungen aller Parteien im Bundestag werden und sie sollten im ersten Schritt diese auch in ihren Programmen verankern. NAEB erwartet, dass es keine der dort vertretenen Parteien tun wird:
NAEB-Forderung an die Politik zur Energieversorgung
1. Fakepower stoppen (Solar-/Wind-/Biogas-Strom), keine Börsenvermarktung, EEG streichen.
2. Nord-Stream reparieren, weiterhin Erdgas- statt Wasserstoffwirtschaft.
3. Kohlestromstopp beenden, Kraftwerke reaktivieren, heimische Förderung forcieren/reaktivieren.
4. CO2-Abgabe beenden, Klimaschutzgesetz anpassen (KSG), Klima- und Transformationsfonds (KTF) auflösen
5. Gebäudeenergiegesetz (GEG) stoppen, zurück zur Dritten Wärmeschutzverordnung (1995), weiter Kamine statt Wärmepumpen betreiben
6. E-Fuels stoppen; Elektromobilität nur für Nahverkehr propagieren.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.de und www.NAEB.tv
[1] Bildquelle: Vernunftkraft-Boersenwert-Entsoe
[2] https://www.naeb.info/Beitritt.htm
Vorbemerkung
Die beiden folgenden Videos sind sehr anschaulich und wirklich auch für Laien verständlich. Jedoch enthalten beide Lücken, Falschaussagen und Ungenauigkeiten. Man muss aber dankbar sein, wenn es Menschen gibt, die Zeit und Geld aufbringen, um andere kostenfrei zu informieren.
– Es gibt keine „fossilen“ Brennstoffe, sondern nur „irdische“ Brennstoffe: Erdgas und Erdöl, Braunkohle und Steinkohle.
– Die Kohlendioxidabgaben und die Kohlendioxidzertifikate sind sinnfreie Kostentreiber.
– Nach einer Beobachtung entstand die Faustregel, dass maximal etwa 55 Prozent Fakepower eingespeist werden können. Der Wert liegt manchmal „scheinbar“ höher, weil der Export von Fakepower die 45-Prozent-Regel verschleiert. Es führt kein Weg an den stabilisierenden Schwungmassen von riesengroßen Generatoren vorbei.
– Es gibt keine durchschnittliche Netzfrequenz in Zeiträumen, sondern nur eine augenblickliche Netzfrequenz von 50,0 Hertz, die durch die Momentanreserve der Schwungmassen automatisch im Bereich von plus 0,2 Hertz oder minus 0,2 Hertz gehalten wird. Erst bei größeren Abweichungen greifen Ingenieure ein, was mittlerweile fast täglich geschieht, vor 25 Jahren aber ein seltener Ausnahmefall war.
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Kapitelübersicht
00:00 Einleitung
00:37 Die drei Grundbestandteile der Stromkosten
02:13 Netzentgelte im Laufe der Energiewende
03:09 Steuern und Abgaben im Laufe der Energiewende
04:21 Stromgestehungskosten von erneuerbaren und fossilen Energieträgern
07:25 Börsenstrompreise in Europa
08:50 Studien zu Strompreisen und erneuerbarer Erzeugung
09:37 Vergleich mit anderen Ländern
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Telefon: 05241 70 2908
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