Patrick Stach Wegzug aus Deutschland wird steuerlich erschwert
Dr. Patrick Stach ist ein promovierter Rechtsanwalt und als Senior Partner bei Stach Rechtsanwälte tätig. Als Experte für Gesellschaftsrecht steht er Menschen, die einen erwerbsbedingten Umzug in Erwägung ziehen, beratend zur Seite. Gerade in Bezug auf die steuerlichen Folgen einer solchen Auswanderung haben viele Mandanten Fragen, die der St. Galler gerne beantwortet.
Was ist eine Wegzugsbesteuerung?
Was genau wird besteuert?
Was hat sich geändert?
Zu welchen Problemen können diese Veränderungen führen?
Wie ist diese Veränderung moralisch zu bewerten?
>> Was ist eine Wegzugsbesteuerung? << Die Wegzugsbesteuerung betrifft Unternehmen, die darüber nachdenken, für ein unternehmerfreundlicheres Land aus Deutschland wegzuziehen. Dr. Patrick Stach erläutert, dass diese Personen ihre Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter Umständen der Einkommenssteuer unterziehen müssen. Damit wird diesen Personen und vor allem Unternehmen ein Wegzug aus Deutschland massiv erschwert. >> Was genau wird besteuert? << Wie Dr. Patrick Stach erläutert, wird der fiktive Gewinn aus dem Vermögenszuwachs besteuert, der entstehen würde, wenn man die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei einem Wegzug aus Deutschland hält. Dem Rechtsanwalt zufolge sichert sich Deutschland damit das Recht, still gebildete Reserven einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt des Wegzugs zu besteuern, die sonst dem Wohnsitzstaat zugewiesen werden würden. >> Was hat sich geändert? << Momentan sind von dieser Wegzugsbesteuerung jenen Personen betroffen, die zum einen in den vergangenen fünf Jahren eine mindestens 1-prozentige Beteiligung an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft hatten und zum anderen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland einschränkungslos steuerpflichtig sind. Das neue Umsetzungsgesetz sieht nun statt dieser Zehn-Jahresfrist eine mindestens siebenjährige Steuerpflicht innerhalb der letzten zwölf Jahre vor. Dr. Patrick Stach merkt an, dass dadurch eine weitaus grössere Personengruppe als vorher von der Wegzugsbesteuerung betroffen sein wird. Noch mehr fällt allerdings der Wegfall der unbefristeten Stundung ins Gewicht. Die Steuer soll nun nämlich sofort mit der Auswanderung fällig werden. Für die Steuerpflichtigen besteht lediglich die Opti-on, die fällige Steuer über siebe Jahre in Ratenzahlung abzuzahlen. Wie Dr. Patrick Stach erklärt, müssen die Betroffenen hier jedoch eine Sicherheit beim Finanzamt angeben, wobei Unternehmensanteile nicht als solche angenommen werden. >> Zu welchen Problemen können diese Veränderungen führen? << Die gesetzlichen Veränderungen legen die Höhe der Wegzugsteuer nach dem persönlichen Einkom-menssteuersatz der Steuerpflichtigen fest, sagt Dr. Patrick Stach. Für die Personen, die eine Ratenzah-lung in Betracht ziehen, wird es dann schwierig, wenn sie nicht in der Lage sind, eine Sicherheit für die Ratenzahlung zu leisten. Für diese Menschen ist der Betrag sofort und auf einen Schlag zu zahlen, was für viele Personen einen Wegzug aus Deutschland unmöglich macht. >> Wie ist diese Veränderung moralisch zu bewerten? << Dr. Patrick Stach beurteilt die Neufassung der Wegzugsbesteuerung kritisch. Die deutsche Regierung unterscheidet hier nämlich nicht mehr zwischen EU-/EWR- und Drittstaaten, sondern sieht alle Staaten im Wegzugsfall als Drittstaat an, ohne Differenzierungen vorzunehmen. Damit nimmt Deutschland vielen Betroffenen die Möglichkeit, einen erwerbsmässigen Umzug vorzunehmen.
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
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Telefon: +41 (0)71 278 78 28
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