Sensation: EU-weite Legalisierung der Zaubertrüffel fand am 13. September 2019 statt und niemand hat es gemerkt!
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Der 13. September 2019 ist ein denkwürdiger Tag. Nach über 20 Jahren des Wartens ist der Traum vieler Zauberpilzfreunde wahr geworden, allerdings nicht bezüglich der Zauberpilze. Die bleiben weiterhin verboten. Die Zaubertrüffel, eine „abgeschwächte Variante“ der Zauberpilze, sind vollständig EU- und EFTA-weit legalisiert worden!
Was bedeutet eigentlich „Legalisierung? Legalisierung bedeutet, dass eine EU-Steuerbehörde ein Produkt kategorisiert (Zolleinstufung) und mit einem Steuersatz versieht. Aufgrund des „Binnenmarktes gilt das immer EU-weit. Ein LEGALISIERTES Produkt kann im „single market nicht unterschiedliche Zolleinstufungen in verschiedenen Mitgliedsstaaten haben, sonst wäre es ja kein „single market (Binnenmarkt), einer der Grundpfeiler der EU. Ein Affe aus Amsterdam kann auf der Reise nach Berlin nicht zum Bären werden!
Am 13. September 2019 veröffentlichte die Steuerbehörde der Niederlande die zollrechtliche Kategorisierung und den dazugehörigen Steuersatz für magische Trüffel: Toelichting btw-tarief na vragen – Zitat:
„21% btw voor de levering van holle, buisvormige medische hulpmiddelen met snij- of prikfunctie
Medische hulpmiddelen die bestaan uit een flexibele, holle buis met een snij- of prikfunctie zijn geen katheters. De levering hiervan is daarom belast met 21% btw.
Een katheter is een medisch hulpmiddel in de vorm van een buisje. De belangrijkste functie van een katheter is het transporteren van stoffen of andere hulpmiddelen in of uit het lichaam.
Heeft een buisvormig medisch hulpmiddel nog andere essentiële functies? Wordt het bijvoorbeeld gebruikt om te prikken of snijden? Dan is de transportfunctie niet meer de belangrijkste functie. Het gaat dan niet om een katheter. Denk bijvoorbeeld aan buisvormige medische hulpmiddelen waarmee in het lichaam wordt gesneden om weefsel te verwijderen. Of waarmee stoffen zoals botox of inkt worden geïnjecteerd.
Als er naast een transportfunctie ook andere functies zijn, zoals een prik- of snijfunctie, die essentieel zijn voor de goede werking van het medische hulpmiddel, dan zijn deze belast tegen het btw-tarief van 21%.
Der Text der Legalisierung besagt, dass magische Trüffel wegen ihrer halluzinogenen Wirkung kein Nahrungsmittel zur Sättigung seien, sondern ein Genussmittel und somit mit dem vollen Steuersatz von 21% belegt würden. Die Niederlande definieren also magische Trüffel als verkehrsfähige Genussmittel. Die sind im Gegensatz zu magischen Pilzen nicht verboten.
Magische Trüffel sind also ein legales niederländisches Genussmittel und unterliegen dem vollen Steuersatz von 21%. Die Niederlande beteiligen sich also EXPLIZIT an jedem nun „100% legalen Verkauf innerhalb der EU und mehr als 1/5 der Kaufsumme müssen der Staatskasse zugeführt werden.
Ein Produkt, welches in einem EU-Land als Genussmittel legalisiert wird, ist automatisch im ganzen EU-Binnenmarkt ein legales Genussmittel, auch in den EFTA-Staaten Schweiz und Norwegen, denn diese Staaten haben sich verpflichtet, AUTOMATISCH und ohne bürokratische Hürden legalisierte Produkte der EU auf ihren Märkten zu akzeptieren!
Was innerhalb der EU legal produziert wird, ist per Definition des Binnenmarktes ein Produkt des europäischen Binnenmarktes, der vor allem für den freien Warenaustausch von Lebensmitteln, also Nahrungs- und Genussmitteln und Verbrauchsgütern eingeführt wurde. Diese Waren können von den Mitgliedsländern der EU nicht ohne Vorlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Handel ausgeschlossen werden.
Das Genussmittel „Zaubertrüffel müsste wissenschaftlich einwandfrei belegt eine im Vergleich zu anderen Genussmitteln wesentlich erhöhte Gesundheitsgefahr darstellen. Nach mehr als 20 Jahren Zaubertrüffel-Handel in den Niederlanden und Zauberpilzhandel in Brasilien, ist es wissenschaftlich belegt, dass die Gesundheitsgefahr so niedrig wie bei keinem anderen Genussmittel ist.
Für Genussmittel gibt es mehr Regeln und steuerliche Möglichkeiten, als für „reine Nahrungsmittel. Genussmittel unterstehen zwar dem Lebensmittelrecht, können aber noch zusätzlich Beschränkungen erfahren: Mindestalter, Warnhinweise, Werbeeinschränkungen und spezielle Steuern können auf Genussmittel angewendet werden, nicht erlaubt ist aber die totale Verweigerung des Marktzuganges und schon gar nicht eine Berufung auf subsummierende, allgemein gehaltene nationale Gesetze, um eine Vermarktung in einem Mitgliedsstaat zu verhindern.
„Organismen, die dies und das enthalten und so und so verwendet werden sollen … bezieht sich nicht konkret auf magische Trüffel und kann also nicht benutzt werden, das EU-weit legalisierte Genussmittel „Zaubertrüffel vom deutschen oder sonstigen EU-Markt fernzuhalten.
Jeder EU-Mitgliedsstaat entscheidet souverän darüber, welche Steuersätze und Richtlinien für bestimmte Genussmittel gelten sollen. Solange keine speziellen nationalen Verordnungen zum betreffenden Genussmittel vorliegen, ist es frei handelbar wie Schokolade. Bisher verkaufen ausschließlich niederländische Trüffelproduzenten und -händler dieses neue Genussmittel EU-weit, weil die Medien die Legalisierung komplett totgeschwiegen haben.
Das kam so: Aus Sicht der „Niederländischen Trüffelindustrie waren die Zaubertrüffel schon immer „legale Lebensmittel. Es gab Gespräche zwischen dem Verband der Smartshops, VLOS, und Staatsorganen, ein Geklüngel zwar, aber mit der Folge für die Smartshops, dass sie die Sicherheit hatten, nichts Unrechtes zu tun („nicht illegal). Aber die NL-Steuerbehörde weigerte sich, die Legalisierung durchzuführen.
Die Smartshop-Produkte waren also „nicht illegal, sondern in der niederländischen Grauzone fast auf der „ganz legalen Seite. Andere Staaten aber konnten zurecht darauf hinweisen, dass die Zaubertrüffel NICHT legalisiert wurden und somit ihn ihren Ländern als etwas ganz anders gesehen würden. Für alle außerhalb Hollands war dieses Geklüngel zwischen Staat und VLOS völlig undurchsichtig und „wertlos, ja vielleicht sogar schädlich!
Aus der Sicht der NL-Trüffelindustrie war die Legalisierung bloß eine Steuererhöhung und keiner positiven Erwähnung wert. Außerhalb der Niederlande hat es offensichtlich niemand mitbekommen. Der sensationelle Text steht zwischen vielen anderen, gewöhnlichen Legalisierungen, wie sie häufiger im Jahr stattfinden, wenn neue Produkte auf den Markt kommen.
Ganz wichtig bei der Sache ist: ZauberTRüFFEL sind EU-weit legalisiert worden, ZauberPILZE aber bleiben ein verbotenes Betäubungsmittel und weil die Zauberpilze einzeln, konkret, also namentlich(!) im „Opiumwet (= niederländisches Betäubungsmittelgesetz) gelistet wurden, ebenso wie die Substanzen Psilocin und Psilocybin, kann man davon getrost ausgehen, dass eine Legalisierung der ZauberPILZE erst nach oder mit einer Legalisierung der Reinsubstanzen kommen wird.
Es ist, das betone ich noch einmal, extrem wichtig, die Trüffel NICHT mit Pilzen gleichzusetzen. Was sind magische Trüffel bzw. Zaubertrüffel? Dies sind sogenannte Sklerotien, häufig aus der Gattung Psilocybe, wobei diese Gattung relativ unmykologisch und also recht beliebig erweitert wurde. Alles, was „ins Reich der Pilze gehört und Psilocybin enthält, wird einfach „Gattung Psilocybe genannt.
Die Zaubertrüffel enthalten natürlicherweise sehr konstante Mengen entheogener Stoffe, vor allem Psilocybin, dessen zukünftiger legaler Status (als Reinstoff zur medizinischen Nutzung) momentan international heiß debattiert wird. Einerseits gibt es eine Flut rigoros wissenschaftlicher Studien, die die Effektivität von Psilocybin gegen Depressionen, Angststörungen und Sucht mehr als nahelegen, andererseits werden wir jedoch durch Leitmedien permanent mit der irrigen Vorstellung bombardiert, dass die im Jahre 1971 erfolgte Aufnahme von reinem Psilocybin in den sogenannten „Schedule I gleichbedeutend sei mit Suchtbildung und Gesundheitsgefahr, folglich auch die Zauberpilze und Zaubertrüffel als süchtig machend und gesundheitsgefährlich zu gelten hätten. Man kann kaum einen ungefährlicheren und heilsameren Naturstoff dämonisieren.
So soll man glauben, dass diese wissenschaftlich unhaltbare Einstufung der Reinsubstanz aus weltweit natürlich wachsenden Organismen „Behältnisse für ein gefährliches Suchtmittel mache. Tatsache ist aber, dass die Zaubertrüffel in keinem EU/EFTA Land explizit verboten wurden, statt dessen aber am 13. September 2019 in einem EU-Land explizit als Genussmittel legalisiert wurden.
Diese Tatsache ist öffentlich und nachweisbar, kein Geklüngel irgendwelcher Verbände, sondern gültiges Recht und kein deutscher, schweizerischer, österreichischer oder sonstiger Richter eines EU- oder EFTA-Mitgliedslandes darf das ignorieren.
In den Niederlanden sind Zaubertrüffel nun also LEGALISIERT, OBGLEICH Psilocybin auch dort auf der Liste der „nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel steht und obgleich auch die ZauberPILZE dort nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, sogar noch „viel verbotener als in Deutschland, wo Zauberpilze nur bei einem beabsichtigten „Missbrauch zu Rauschzwecken aus der Grauzone in die Illegalität abrutschen. Genau weil die Zaubertrüffel laut Steuerbehörde „halluzinogen wirken, wurden sie als Genussmittel mit vollem Steuersatz und nicht als einfaches Lebensmittel (mit ermäßigtem Steuersatz) legalisiert .
Dank des „single market Prinzips gilt die NL-Legalisierung nun für die gesamte EU und EFTA. Sobald weitere Staaten nationale Besteuerungen festsetzen und Verordnungen für dieses „neue“ Genussmittel erlassen, werden dort Produzenten und Händler wie Pilze aus dem Boden schießen.
Solange aber keiner von der neuen Situation weiß und die Behörden nur schweigen, während die Angstpropaganda wirkt, solange wird man nur in den Niederlanden Zaubertrüffel als Genussmittel bestellen können und 100% sicher und legal geliefert bekommen.
Da der legitime Genuss eines legalisierten Genussmittels nicht gleichzeitig sein Missbrauch sein kann, wird Deutschland seine übliche Interpretation des BtMG bezüglich der Zaubertrüffel in HOHEN Dosen der neuen Situation anpassen müssen.
Die Mikrodosierung ist ja in Deutschland für alle nachvollziehbar immer schon legal gewesen, aber auch der beabsichtigte RAUSCHZWECK kann ein legalisiertes Genussmittel nicht zu einem illegalen Betäubungsmittel werden lassen. Das ist zollrechtlich unmöglich.
Damit zwingt die Niederlande der restlichen EU und den EFTA-Staaten ihre Sichtweise auf: Psilocin, Psilocybin und Zauberpilze sind als ILLEGALE BETÄUBUNGSMITTEL EU- und EFTA-weit verboten, solange, bis die Pharmaindustrie das für ihre neuen Produkte ändern lassen wird. Aber ZauberTRÜFFEL sind EU- und EFTA-weit legale Genussmittel – und das unabhängig davon, ob sie zur Mikrodosierung oder zur Hochdosierung verwendet werden!
Wer also bei einer Kontrolle mit „etwas, das Psilocybin enthält ertappt wird, ABER nachweisen kann, dass es sich dabei um legalisierte Zaubertrüffel handelt, darf nicht bestraft werden, in keinem EU-Mitgliedsstaat und auch nicht in der Schweiz und Norwegen.
www.ProviThor.com ist weltweit die Adresse, um Thortrüffel zu bestellen.
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ich möchte euch kurz die Firma ProviThor und das Produkt Thortrüffel vorstellen 🙂
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