Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater. Mehr lesen

Behinderung im Job: Arbeitnehmer verzichten auf Nachteilsausgleiche

Er ergänzt hierzu: „Faktisch werden die Betroffenen durch Nachteilsausgleiche lediglich auf dasselbe Chancen- und Arbeitsniveau wie gesunde Mitarbeiter gestellt und sind damit nicht bevorzugt. Stattdessen wird Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer geschaffen, weil jene mit Behinderung durch die Hilfestellungen vom gleichen Startblock ins Rennen gehen können und damit Fairness garantiert wird. So kann letztendlich eine Vergleichbarkeit von Leistungen erzielt und damit ein angemessener Wettbewerb im Unternehmen und zwischen Mitarbeitern erreicht werden“, meint der 37-jährige Konstanzer. Mehr lesen