Beim Wohnungsverkauf müssen zahlreiche Aspekte beachtet werden. So sind für diesen zum Beispiel eine ganze Reihe von Unterlagen wie die Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, die Wohngeldabrechnung und der Wirtschaftsplan erforderlich. Außerdem sind beim Verkauf vermieteter Wohnungen einige Besonderheiten zu beachten. Bettina Stielke, Immobilienmaklerin bei Stielke Immobilien aus Erlangen, weiß mehr zum Thema.
Verkauft ein Eigentümer seine Wohnung, verkauft er nicht nur das Sondereigentum, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Während zum Sondereigentum beispielsweise die Räume der Wohnung, die Sanitäranlagen und die Bodenbeläge zählen, gehören zum Gemeinschaftseigentum unter anderem in der Regel die Fenster, der Flur und die Heizungsanlage. „Gerade beim Wohnungskauf haben Kaufinteressenten eine Menge Fragen“, weiß Bettina Stielke, „sie möchten nicht nur mehr zum Zustand des Sonder- und Gemeinschaftseigentums erfahren, sondern auch wissen, ob sich ihre Investition lohnt“.