Ob in der Hotellerie und Gastronomie, in öffentlichen Einrichtungen, in Sportstätten wie Hallen, Bädern und Fitnessstudios oder in Schulen: Wenn Betriebe, Institutionen oder Einrichtungen nach langer Durststrecke schrittweise wieder öffnen dürfen, ist Aufatmen angesagt. Doch gibt es gerade nach einer langen Schließung für die Gastronomen, Hoteliers sowie Betreiber von Ferienwohnungen oder Campingplätzen ebenso wie für Inhaber von Fitnessclubs oder Facility Manager, Haustechniker und Verantwortliche in Schulen, Universitäten, etc. einiges zu beachten. Neben den aktuellen Abstandsregelungen, Kontaktbeschränkungen und weiteren Auflagen, gilt es auch, die Grundausstattung des Hauses zu prüfen, um in einwandfreiem Zustand wieder Gäste, Schüler und Kunden empfangen zu können.