„Das Durcheinander bei der Eingliederungshilfe verhindert sachgerechte Teilhabe!“

„Es geht einerseits um die zahlreichen Leistungs- und Kostenträger, die für Integrationsleistungen in Betracht kommen können. Andererseits aber auch um die einzelnen Möglichkeiten der Unterstützung selbst. Denn die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige und damit oftmals zwischen den einzelnen Behörden hin- und hergeschobene Leistung, deren Anspruchsvoraussetzung zwar ziemlich klar ist, die Zuständigkeit aber nicht selten im Unklaren bleibt“, erklärt der 37-Jährige und nennt als Beispiel die häufigen Verweise an Betroffene: „Selbst beim Sachbearbeiter hat man immer wieder den Eindruck, als würden er sich nicht sicher sein, wer denn nun für den jeweiligen Fall verantwortlich ist. Im Zweifel schicken sie die Antragssteller dann einfach weiter zum nächsten Amt. Da gehen wertvolle Wochen und Monate verloren und die Möglichkeit auf Partizipation wird unnötig verschleppt“. Mehr lesen

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Dennis Riehle erklärt entsprechend: „Schlussendlich ist das ein Kompromiss, der in Demokratien nötig ist, um zu politischen Lösungen zu kommen. Natürlich hätte auch ich mir gewünscht, dass insbesondere im Blick auf die Vertrauenszeit keine Änderung am ursprünglichen Entwurf des Ministeriums vorgenommen worden wäre. Aber wenn es nun einmal dieses Zugehen auf die CDU-/CSU-mitgeführten Bundesländer gebraucht hat, muss ich das auch hinnehmen und bin froh, dass die Regelsatzerhöhung pünktlich zum Jahresbeginn 2023 umgesetzt wurde und auch der Grundgedanke des Vorhabens erhalten bleibt. Denn mit dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs wird künftig gewährleistet, dass Menschen nicht in vorübergehende Hilfsjobs abgeschoben, sondern derart weiterqualifiziert werden, dass sie möglichst schnell im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Auch die Karenzzeit wird dazu beitragen, dass sich die Jobcenter weniger stark auf die Bürokratie konzentrieren müssen, sondern mehr Zeit für die individuelle Förderung haben“, meint der 37-jährige Sozialberater Riehle. Mehr lesen