Demenzberatung setzt auf frühzeitige Aufklärung, Motivation und Information der Betroffenen

Neben Information, Aufklärung, mentaler Unterstützung und Hinweisen für den richtigen Umgang mit dem Beschwerdebild bedarf es auch frühzeitiger Maßnahmen zum Selbstschutz pflegender Bezugspersonen, erklärt der Leiter der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz) in einer aktuellen Aussendung angesichts der im Jahr 2022 deutlich angewachsenen Nachfrage nach Demenzberatung: „Gerade kurz nach der Diagnose fallen vor allem die Nahestehenden oftmals in ein Loch, während Betroffene nicht selten die Nachricht über die Erkrankung zum Selbstschutz oder aufgrund der bereits fortgeschrittenen kognitiven Einschränkung an sich abprallen lassen. In diesem Stadium ist es besonders wichtig, Edukation anzubieten, damit gerade das Umfeld des Patienten ausführlich über die Folgen der Demenz unterrichtet ist und sich entsprechend auf notwendige Unterstützungsmaßnahmen einstellen kann“, sagt Sozialberater Dennis Riehle. Daneben gebe man umfangreich Auskunft darüber, welche Verhaltensweisen des Betroffenen auftreten können und wie man als Angehöriger am besten darauf reagiert. „Denn vielfach ist die Symptomatik anfangs noch sehr gering ausgeprägt, sodass Persönlichkeitsveränderungen zunächst nicht auffallen und Erkrankte sie noch lange Zeit gut überspielen können. Trotzdem braucht es rechtzeitige Tipps, wie der Außenstehende auf Verwirrung, Depression, Rastlosigkeit, Impulsivität oder Vergesslichkeit des Patienten eingehen soll. Zudem sollte der Betroffene, solange es geistig möglich ist, über seine Erkrankung sensibel und einfühlsam aufgeklärt und ebenfalls mit denkbaren Szenarien behutsam konfrontiert werden, damit im Ernstfall Angst und Verunsicherung über den Wandel der eigenen Person ihn nicht übermannen“, sagt der Demenzberater. Mehr lesen

95% aller Patientenverfügungen sind nicht wirksam.

Wirksame Patientenverfügung

Woran erkenne ich unwirksame Patientenverfügungen?
An unscharfen Formulierungen wie: „Ich wünsche keine unnötige Verlängerung meines Leidens, wenn keine Aussicht auf eine lebenswerte Zukunft besteht.“ Hier wird weder bestimmt was als unnötig empfunden wird, noch was der subjektive Begriff „lebenswert“ für den Patienten bedeutet. Von fehlender Fachkenntnis zeugen Passagen, die ausdrücklich eine Schmerzbehandlung oder Behandlung gegen Ängste einfordern. Diese Behandlungen sind zum Beispiel längst Grundpflicht aller Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger und Schwestern. Mehr lesen