Kein Immobilienverkauf ohne Energieausweis

Verkauft ein Eigentümer seine Wohnung oder sein Haus, benötigt er dazu zahlreiche Unterlagen, darunter auch einen gültigen Energieausweis. Dieser muss den Kaufinteressenten bereits beim Besichtigungstermin ausgehändigt oder gut sichtbar ausgehängt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Das Team um Geschäftsführer Joachim Neumann der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH mit Sitz in Villingen-Schwenningen unterstützt Eigentümer bei der Beschaffung des Dokuments.

Der Energieausweis beinhaltet Angaben zur Klimawirkung des Gebäudes. In den Kategorien A+ bis H wird angegeben, wie niedrig oder hoch der Energieverbrauch des Gebäudes ist. Immobilien wie zum Beispiel KfW-Effizienzhäuser 40, die sich in der Kategorie A+ finden, weisen einen niedrigen Energieverbrauch auf. Immobilien, die in der Kategorie H liegen, weisen dagegen den höchsten Energieverbrauch auf. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um ältere und unsanierte Bestandshäuser. Mehr lesen

Beim Immobilienverkauf ist der Energieausweis Pflicht

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, ist der Energieausweis Pflicht. Das geht aus dem Gebäudeenergiegesetz hervor. Können Eigentümer den Energieausweis nicht vorweisen, drohen ihnen hohe Geldstrafen.

„Immobilienverkäufer und -vermieter müssen Interessenten den Energieausweis bereits bei Besichtigungsterminen vorzeigen können. Ansonsten drohen ihnen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro“, weiß Alina Stielke. Zusammen mit ihren Eltern Bettina und Uwe Stielke führt sie das Familienunternehmen Stielke Immobilien in Erlangen. Die Immobilienmakler prüfen daher vor jedem Verkauf, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, unterstützen sie die Immobilienverkäufer bei der Beschaffung des Dokuments. Mehr lesen

Wieso der Energieausweis für Immobilienverkäufer und -käufer wichtig ist

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen, muss er dem Kaufinteressenten bereits bei einem Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorlegen. Denn dieser liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz der Immobilie und kann die Kaufentscheidung damit maßgeblich beeinflussen. Urs Müller, Inhaber und Geschäftsführer von Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen sorgen dafür, dass Eigentümern und Kaufinteressenten das Dokument rechtzeitig vorliegt.

Für Neubauimmobilien müssen Kaufinteressenten in der Regel zwar erst einmal tiefer in die Tasche greifen als für Bestandsimmobilien. Doch später kann sich das auszahlen: Erwirbt jemand beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 40, das über einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard verfügt, werden nur geringe Endenergiekosten fällig. „Jemand, der ein unsaniertes Haus mit Baujahren zwischen 1960 und 1970 oder älter kauft, zahlt zunächst zwar einen geringeren Kaufpreis, muss dafür später aber mit höheren Endenergiekosten oder Kosten für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen rechnen“, erklärt Urs Müller. Wissen Kaufinteressenten dies, haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Immobilie. Mehr lesen

Nicht ohne gültigen Energieausweis

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie spielen für viele Kauf- und Mietinteressenten nicht nur Faktoren wie die Optik, die Größe und die Raumaufteilung eine wichtige Rolle. Sondern sie möchten auch wissen, welche Endenergiekosten ein Kauf oder eine Anmietung nach sich ziehen würde. Die Höhe der Endenergiekosten lässt sich anhand des Energieausweises ableiten. „Kauf- oder Mietinteressenten sollten sich deshalb frühzeitig einen gültigen Energieausweis zeigen lassen“, meint Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg, „denn das hilft ihnen bei der Kaufentscheidung“. Mehr lesen