Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen, muss er dem Kaufinteressenten bereits bei einem Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorlegen. Denn dieser liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz der Immobilie und kann die Kaufentscheidung damit maßgeblich beeinflussen. Urs Müller, Inhaber und Geschäftsführer von Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen sorgen dafür, dass Eigentümern und Kaufinteressenten das Dokument rechtzeitig vorliegt.
Für Neubauimmobilien müssen Kaufinteressenten in der Regel zwar erst einmal tiefer in die Tasche greifen als für Bestandsimmobilien. Doch später kann sich das auszahlen: Erwirbt jemand beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 40, das über einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard verfügt, werden nur geringe Endenergiekosten fällig. „Jemand, der ein unsaniertes Haus mit Baujahren zwischen 1960 und 1970 oder älter kauft, zahlt zunächst zwar einen geringeren Kaufpreis, muss dafür später aber mit höheren Endenergiekosten oder Kosten für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen rechnen“, erklärt Urs Müller. Wissen Kaufinteressenten dies, haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Immobilie.