Jede Branche hat ihre eigene Sprache – das gilt auch für die Immobilienwelt. Doch was bedeuten Wörter und Abkürzungen wie K-Wert, RWA und Vorfälligkeitsentschädigung? Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt ausgewählte Begriffe, die dem einen oder anderen vielleicht noch nie begegnet sind.
Aval: Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft/eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. „Ein Beispiel dafür sind Elternbürgschaften. Diese verlangen Vermieter häufig von den Eltern Studierender, die kein oder kein hohes Einkommen haben“, erklärt Stefan Sagraloff, „so sichern sie sich gegen Schäden oder noch ausstehende Miet- und Nebenkostenforderungen ab“. Stefan Sagraloff rät bei der Unterzeichnung allerdings besonders bei Wohngemeinschaften zur Vorsicht: „Ist der Student als Hauptmieter der Wohnung eingetragen oder sind alle WG-Mitglieder Hauptmieter, haften sie gesamtschuldnerisch.“ Im schlechtesten Fall müssen die Bürgen also für alle ausstehenden Forderungen aufkommen. Besser sei es daher, wenn der Student nur der Hauptmieter eines einzelnen Zimmers ist. So können die Bürgen, in diesem Fall die Eltern, nur anteilig haftbar gemacht werden.