K-Wert, RWA und Vorfälligkeitsentschädigung

Jede Branche hat ihre eigene Sprache – das gilt auch für die Immobilienwelt. Doch was bedeuten Wörter und Abkürzungen wie K-Wert, RWA und Vorfälligkeitsentschädigung? Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt ausgewählte Begriffe, die dem einen oder anderen vielleicht noch nie begegnet sind.

Aval: Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft/eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. „Ein Beispiel dafür sind Elternbürgschaften. Diese verlangen Vermieter häufig von den Eltern Studierender, die kein oder kein hohes Einkommen haben“, erklärt Stefan Sagraloff, „so sichern sie sich gegen Schäden oder noch ausstehende Miet- und Nebenkostenforderungen ab“. Stefan Sagraloff rät bei der Unterzeichnung allerdings besonders bei Wohngemeinschaften zur Vorsicht: „Ist der Student als Hauptmieter der Wohnung eingetragen oder sind alle WG-Mitglieder Hauptmieter, haften sie gesamtschuldnerisch.“ Im schlechtesten Fall müssen die Bürgen also für alle ausstehenden Forderungen aufkommen. Besser sei es daher, wenn der Student nur der Hauptmieter eines einzelnen Zimmers ist. So können die Bürgen, in diesem Fall die Eltern, nur anteilig haftbar gemacht werden. Mehr lesen

„Fairer Immobilienmakler 2021“

Das Magazin FOCUS Money und die Analyse- und Beratungsgesellschaft ServiceValue testeten die Fairness von 29 Immobilienmaklern aus Deutschland. IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K. erhielt die Note „Gut“ und damit den Titel „Fairer Immobilienmakler“.

Die Nachfrage nach Wohneigentum ist sehr hoch. „Was ist meine Immobilie wert?“ oder „Wer zahlt die nach dem neuen am 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Maklerlohn die Maklerprovision?“ sind dabei die Fragen, die nach wie vor sehr aktuell sind und immer häufiger diskutiert werden. Umso wichtiger ist es für Immobilieneigentümer und -käufer zu wissen, ob sie fair und partnerschaftlich von einem Makler behandelt und beraten werden. Auch 2020/21 sind FOCUS Money in Zusammenarbeit mit dem Kölner Analyseinstitut ServiceValue diesen Fragen im Rahmen einer Fairness-Wettbewerbsstudie nachgegangen und nahmen 29 Immobilienmakler unter die Lupe. Mehr lesen

Tipps für die Wohnungsvermietung

Die Mietpreisfestlegung, die Mietersuche und die Mietvertragsgestaltung sind wichtige Punkte, über die Eigentümer sich im Vorfeld der Vermietung ihrer Wohnung Gedanken machen sollten. Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg, weiß, wie die Vermietung gelingt.

Tipp 1: „Die Miete dürfen Eigentümer in einigen Städten nicht einfach beliebig hoch festlegen“, erklärt Stefan Sagraloff, „denn zum Beispiel in Nürnberg, Würzburg und München gilt die Mietpreisbremse“. Diese besagt, dass die Miete für Bestandswohnungen bei ihrer Wiedervermietung in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Neubauten gilt diese Regelung nicht. „Dennoch halte ich es für wichtig, dass Eigentümer – sei es privat oder gewerblich – bezahlbaren Wohnraum anbieten, auch in Orten, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt“, so Stefan Sagraloff. Mehr lesen

Wohnungsverkauf: So gelingt er Eigentümern

Wer seine Eigentumswohnung veräußern möchte, muss dazu in der Regel noch weitere Dokumente bereithalten als ein Hausverkäufer. Darüber hinaus ist aber auch ein gut organisierter Verkaufsprozess entscheidend, um einen angemessenen Preis für die Wohnung zu erzielen. Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt, wieso.

Neben Unterlagen zur Wohnflächenberechnung, dem Energieausweis und Bauplänen sind noch weitere Dokumente für einen Wohnungsverkauf erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel Protokolle aus den Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre, die Teilungserklärung sowie die Wohngeldabrechnung. Der Immopartner-Geschäftsführer aus Nürnberg und seine Mitarbeiter wissen genau, welche Dokumente für den Verkauf einer Wohnung benötigt werden und helfen Eigentümern gegebenenfalls bei deren Beschaffung. Mehr lesen

Und plötzlich ist die Eigentumswohnung zu klein

Noch vor Kurzem schien sie perfekt und wunderschön, die Eigentumswohnung im Herzen Nürnbergs. Aber dann haben sich die Lebensumstände geändert: Jemand hat seine Traumfrau oder seinen Traummann kennengelernt, sie oder ihn vielleicht auch geheiratet und nun kündigt sich sogar Nachwuchs an. Der Platz in der heimeligen Zweizimmerwohnung ist daher bald nicht mehr ausreichend. Der Eigentümer steht nun vor einem Problem: Die Eigentumswohnung muss schnell verkauft werden und noch dazu durch ein Haus oder zumindest durch eine größere Wohnung ersetzt werden. In solchen Fällen helfen die Makler von Immopartner schnell weiter. Mehr lesen

Darauf kommt es beim Verkauf eines Grundstücks an

Grundstückskaufinteressenten haben häufig zahlreiche Fragen. Einige davon sind: Wie darf das Grundstück bebaut werden? Wie viele Stockwerke darf die künftige Immobilie haben? Welche Leitungs- und Wegerechte gelten vor Ort? Damit Verkäufer Kaufinteressenten all diese Fragen beantworten können, sollten sie auf die Hilfe eines erfahrenen Immobilienmaklers setzen.

Der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan und ein aktueller Grundbuchauszug – das sind nur einige der erforderlichen Unterlagen, die Grundstücksverkäufer für die Veräußerung bereithalten sollten. „Natürlich möchten sich Kaufinteressenten zum Beispiel über die Bodenbeschaffenheit informieren oder darüber, ob sich Altlasten auf dem Grundstück befinden“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg. Mehr lesen

Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten

Ab dem 23. Dezember 2020 wird geteilt: Der Bundestag verabschiedet eine neue gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Maklerprovision für Immobilienverkauf regelt. Bereits am 23. Juni 2020 wurde das Gesetz erlassen und tritt ein halbes Jahr später in Kraft.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Bisher galt die Vertragsfreiheit. In Zukunft gilt aber: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Das neue Gesetz greift aber nur, wenn der Käufer als Verbraucher, also als Privatperson agiert. Zudem zahlt der Käufer seinen Anteil der Courtage erst, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachweislich nachgekommen ist. Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen. Mündlich geschlossene Maklerverträge sind in der Zukunft auch nicht mehr gültig und müssen in schriftlicher Form erfolgen, beispielsweise in Form eines Briefes, einer E-Mail oder einer SMS. Damit können Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrages vermieden werden. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verbraucher von Kaufnebenkosten (Makler 3,48 % inkl. 16 MwSt., Notar 1,5 %, Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) zu entlasten. Folglich muss der Makler zwei Verträge abschließen, mit dem Käufer und dem Verkäufer. Mehr lesen

Verkäufer und Kaufinteressenten profitieren von der Immobilienpräsentation in 3-D

Immobilienverkäufer und Kaufinteressenten können sich beim Verkauf bzw. Kauf ihrer Immobilie viel Zeit und Stress sparen, wenn sie auf die neuste Technik setzen. Dieser Auffassung ist Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Nürnberger Unternehmens Immopartner. Als erster Makler im fränkischen Raum hat er vor einiger Zeit die Immobilienpräsentation in 3-D in sein Leistungsportfolio mitaufgenommen. Die Kunden profitieren dabei vor allem von der reduzierten Anzahl der Vor-Ort-Besichtigungstermine. Mehr lesen

Was ist ein Bieterverfahren und für wen lohnt es sich?

Eigentümer, die eine besondere Immobilie veräußern möchten, können vom sogenannten Bieterverfahren profitieren. „Durch diese Verkaufsstrategie lassen sich für begehrte Immobilien in der Regel sehr gute Verkaufserlöse erzielen“, sagt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer vom Nürnberger Maklerunternehmen Immopartner, „und auch Käufer mit besonderem Interesse sind manchmal bereit dazu, überdurchschnittliche Preise für Liebhaberimmobilien zu zahlen“. Er und seine Mitarbeiter unterstützen Eigentümer bei diesem doch eher seltenen Verfahren, bei dem die Preisbildung von den Kaufinteressenten abhängt. Mehr lesen

IMMOPARTNER stellt erstmals einen Roboter ein

Er ist 1,55 Meter groß, lässt sich für den Transport zur Immobilie verkleinern und bietet Eigentümern, Kaufinteressenten sowie Immobilienmaklern zahlreiche Vorteile: Die Rede ist vom Besichtigungsroboter „SAM“. Auch IMMOPARTNER führt mit SAM nun in ausgewählten Immobilien Besichtigungstermine durch. Dennoch lässt das Nürnberger Unternehmen seine Kunden während der Besichtigungstermine nicht alleine und beantwortet ihnen wie gewohnt umfassend alle Fragen zur Immobilie.

IMMOPARTNER hat seit Kurzem einen neuen Mitarbeiter: SAM. Er spricht allerdings nicht, muss manchmal mit Strom gefüttert werden und er besitzt noch keinen Führerschein. Deshalb muss er von IMMOPARTNER-Geschäftsführer Stefan Sagraloff oder von dessen Mitarbeitern gut versorgt und – wenn er zum Einsatz kommen soll – verkleinert, ins Auto gepackt und zur Immobilie gefahren werden. Dort angekommen wird er wieder ausgeklappt, in eine Ladestation gestellt und per Plug & Play auf seine Dienste vorbereitet. Danach ist SAM aber sehr selbstständig: Theoretisch kann der Roboter nach seiner eigenständigen Installation rund um die Uhr virtuelle Besichtigungstermine durchführen. Mehr lesen