Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater. Mehr lesen

Bürgergeld-Empfänger mit einer Behinderung müssen von Sanktionen weitgehend ausgenommen werden

Dennis Riehle erklärt entsprechend: „Schlussendlich ist das ein Kompromiss, der in Demokratien nötig ist, um zu politischen Lösungen zu kommen. Natürlich hätte auch ich mir gewünscht, dass insbesondere im Blick auf die Vertrauenszeit keine Änderung am ursprünglichen Entwurf des Ministeriums vorgenommen worden wäre. Aber wenn es nun einmal dieses Zugehen auf die CDU-/CSU-mitgeführten Bundesländer gebraucht hat, muss ich das auch hinnehmen und bin froh, dass die Regelsatzerhöhung pünktlich zum Jahresbeginn 2023 umgesetzt wurde und auch der Grundgedanke des Vorhabens erhalten bleibt. Denn mit dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs wird künftig gewährleistet, dass Menschen nicht in vorübergehende Hilfsjobs abgeschoben, sondern derart weiterqualifiziert werden, dass sie möglichst schnell im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Auch die Karenzzeit wird dazu beitragen, dass sich die Jobcenter weniger stark auf die Bürokratie konzentrieren müssen, sondern mehr Zeit für die individuelle Förderung haben“, meint der 37-jährige Sozialberater Riehle. Mehr lesen

Fibromyalgie-Syndrom kann zu einer Schwerbehinderung führen und Nachteilsausgleiche bewirken

Dabei sind die Herkunft und Auswirkungen dieses chronischen Schmerzzustandes an Sehnen, Muskeln und Fasern sowie ihn häufig begleitende Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Depression und Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit mittlerweile weitgehend geklärt und damit auch das Ausmaß des individuellen Leidensdrucks und der Funktionsbeeinträchtigungen, die sich aber nur schwer objektivieren lassen. Dieser Auffassung ist der Leiter der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie, Sozialberater Dennis Riehle: „Deshalb haben es Betroffene häufig auch sehr schwer, ihre Ansprüche bei Ämtern, Behörden und Versicherungen durchzusetzen. Allerdings gibt es auf Grundlage von Gerichtsurteilen der letzten Jahre durchaus eine Orientierung, was Fibromyalgie-Patienten zustehen kann und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen“, erläutert der 37-jährige, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Mehr lesen

Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente sind beim Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) sehr hoch

Der Sozialberater beruft sich unter anderem auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.10.2021, in dem es unter anderem heißt: „Ein Anspruch […] auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente hängt […] nicht davon ab, ob das […] bestehende Krankheitsbild […] als Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS)/Myalgische Enzephalomyelitis (ME) zu klassifizieren ist. Entscheidend ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung der üblichen Anforderungen der Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Versicherter trotz vorliegender Erkrankungen noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, wenn auch unter Beachtung qualitativer Leistungseinschränkungen. Ob ein derartiges Leistungsvermögen beim Versicherten noch besteht oder nicht, ist nicht anhand der subjektiven Überzeugung des Versicherten festzustellen, sondern durch ärztliche Sachverständige, die die objektiv vorliegenden, aus den gesundheitlichen Erkrankungen folgenden Funktionseinschränkungen für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes festzustellen und subjektive Angaben und Überzeugungen des Versicherten in diesen objektiv festzustellenden Rahmen einzuordnen haben“, fasst Dennis Riehle zusammen. Mehr lesen

Ursachen für Polyneuropathie bleiben oft im Dunkeln und müssen differentialdiagnostisch betrachtet werden!

Deshalb ist eine frühzeitige Diagnostik und rasch einzuleitende Behandlung besonders wichtig, sagt der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen, Dennis Riehle (Konstanz), die bundesweit tätig ist und Erkrankte berät: „Insbesondere die diabetesbedingten Polyneuropathien sind auf dem Vormarsch, weil die Zuckerkrankheit zu einem Volksleiden geworden ist und oftmals eine Nervenschädigung auslösen kann. Aber auch immunologische Ursachen durch Infekte und Impfungen haben zugenommen. Daneben können auch Medikamente und Umwelteinflüsse zur Erkrankung führen. Allerdings bleibt die genaue Herkunft der Polyneuropathie in sehr vielen Fällen unklar. Lediglich durch Laboruntersuchungen, elektroneurografische und elektromyografische Untersuchungen beim Facharzt lassen sich die möglichen Ursprünge einer Nervenstörung exakter eingreifen. Entscheidend dabei ist einerseits, ob neben der oberflächlichen Sensibilität auch die motorische Funktion eingeschränkt ist. Und auch die Art der Schädigung ist ein Hinweis, ob sich nur die äußere Hülle des Nervens betrifft oder in die Tiefe geht, also axonal oder demyelinisierend ist“, erläutert der 37-Jährige Sozialberater Riehle. Mehr lesen

Chronisches Erschöpfungssyndrom und Fibromyalgie: Differentialdiagnostik ist von großer Bedeutung

Diese Erfahrung macht die bundesweit aktive Selbsthilfeinitiative zum Thema, die vom Konstanzer Berater Dennis Riehle geleitet wird. „Dass die beiden Erkrankungen reine Ausschlussdiagnosen seien, diese Einschätzung kann ich heute nicht mehr teilen. Denn es gibt mittlerweile sehr klare Kriterien, um ein CFS oder Fibromyalgie festzustellen und es entsprechend zu attestieren. Aber natürlich braucht es eine umfassende Differentialdiagnostik, um gerade anfangs andere Ursachen für die Beschwerden beiseiteräumen zu können“, so der Journalist vom Bodensee, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Beim CFS seien gerade psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen, Neurasthenie oder akute Belastungsreaktionen auszuschließen. Aber auch körperliche Krankheiten, die eine Fatigue auslösen Ebenso kommen hormonelle Störungen und ein Schlafapnoe in Betracht. Dennis Riehle empfiehlt daher zunächst den Gang zum Hausarzt, der bereits eine orientierende Untersuchung durchführen könne: „Wenn ein Fibromyalgie-Syndrom im Verdacht steht, sollten andere rheumatische Erkrankungen, somatoforme Schmerzstörungen, systemisch-entzündliche Erkrankungen wie Vaskulitiden, das Sjögren-Syndrom, Morbus Bechterew oder der Lupus erythematodes abgeklopft und verneint werden. Zudem sind bei CFS und Fibromyalgie infektiöse Differentialdiagnosen in Augenschein zu nehmen. Neben Hepatitis C oder HIV sind oftmals Borreliosen eine denkbare Ursache. Endokrin sind eine Hypothyreose, ein Cushing-Syndrom und ein Hyperparathyreoidismus möglich“, sagt der Berater, der mittlerweile rund 5.000 Betroffene in der Selbsthilfe begleitet hat. Mehr lesen

Schonvermögen für Grundsicherungsempfänger mit Handicap muss deutlich stärker erhöht werden!

Personen mit einem Handicap haben zahlreiche Mehrausgaben gegenüber Mitbürgern ohne eine Beeinträchtigung, weshalb es aus Sicht des Sozialberaters der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, dringend notwendig erscheint, dass behinderte Grundsicherungsbezieher ein höheres Schonvermögen zurückbehalten als Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Empfänger ohne eine Beeinträchtigung: „Sie müssen eine gewisse finanzielle Flüssigkeit und Flexibilität behalten, weil das Risiko groß ist, dass sie kurzfristig Geld bereitstellen müssen – beispielsweise für unerwartet notwendig werdende Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Selbstbehalte bei teuren Medikamenten, die teilweise eben nicht durch die Sozialleistungen abgedeckt werden. Es braucht daher für behinderte Personen einen größeren Spielraum, auf plötzliche Lebensveränderungen reagieren zu können. Dafür bedarf es mehr Beinfreiheit, was das Restvermögen angeht, welches Antragsstellern von Grundsicherung verbleiben kann, ehe sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Staat haben“. Mehr lesen