Fibromyalgie-Syndrom kann zu einer Schwerbehinderung führen und Nachteilsausgleiche bewirken

Dabei sind die Herkunft und Auswirkungen dieses chronischen Schmerzzustandes an Sehnen, Muskeln und Fasern sowie ihn häufig begleitende Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Depression und Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit mittlerweile weitgehend geklärt und damit auch das Ausmaß des individuellen Leidensdrucks und der Funktionsbeeinträchtigungen, die sich aber nur schwer objektivieren lassen. Dieser Auffassung ist der Leiter der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie, Sozialberater Dennis Riehle: „Deshalb haben es Betroffene häufig auch sehr schwer, ihre Ansprüche bei Ämtern, Behörden und Versicherungen durchzusetzen. Allerdings gibt es auf Grundlage von Gerichtsurteilen der letzten Jahre durchaus eine Orientierung, was Fibromyalgie-Patienten zustehen kann und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen“, erläutert der 37-jährige, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Mehr lesen

Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater. Mehr lesen

Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente sind beim Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) sehr hoch

Der Sozialberater beruft sich unter anderem auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.10.2021, in dem es unter anderem heißt: „Ein Anspruch […] auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente hängt […] nicht davon ab, ob das […] bestehende Krankheitsbild […] als Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS)/Myalgische Enzephalomyelitis (ME) zu klassifizieren ist. Entscheidend ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung der üblichen Anforderungen der Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Versicherter trotz vorliegender Erkrankungen noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, wenn auch unter Beachtung qualitativer Leistungseinschränkungen. Ob ein derartiges Leistungsvermögen beim Versicherten noch besteht oder nicht, ist nicht anhand der subjektiven Überzeugung des Versicherten festzustellen, sondern durch ärztliche Sachverständige, die die objektiv vorliegenden, aus den gesundheitlichen Erkrankungen folgenden Funktionseinschränkungen für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes festzustellen und subjektive Angaben und Überzeugungen des Versicherten in diesen objektiv festzustellenden Rahmen einzuordnen haben“, fasst Dennis Riehle zusammen. Mehr lesen

Hörbehinderte Menschen haben oftmals Anspruch auf soziale Leistungen

Dennoch erfahren Betroffene weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung, weshalb es besonders wichtig sei, sie zumindest durch soziale und finanzielle Hilfen zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Um dieses Anliegen zu unterstützen, hat die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ seit geraumer Zeit rund ein Dutzend Schwerhörige oder Taubblinde mit Information und Erklärung bei der Beantragung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft, von beruflicher Wiedereingliederung, zur Nutzung von Grundsicherung (Bürgergeld) und Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder Pflegeleistungen gefördert, indem über die geltenden Sozialgesetze unterrichtet und Hinweise zum Verfahrensverlauf gegeben wurden. Dies berichtet der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), ganz aktuell: „Daneben haben wir auch auf die Option des Gehörlosengeldes hingewiesen, weiterhin konnten wir durch eine mentale Stärkung und Coaching zu mehr Selbstbewusstsein bei den Anfragenden beitragen“, erläutert der 37-jährige Berater, der auch hörbehindert ist. Mehr lesen

Trotz Lohn, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung existenzgefährdet!

Riehle berichtet auch aus aktuellen Anfragen von Ratsuchenden: „Es ist für unsere Gesellschaft beschämend, wenn wir behinderte Personen derart demütigen, dass sie trotz Anstrengung und Bemühung, beruflich wie sozial partizipieren zu wollen und nach Kräften versuchen, ein Teil des Miteinanders zu sein, auf die unterschiedlichsten Almosen angewiesen sind“. Riehle erinnert sich an mehrere Fälle von Menschen mit Handicap, die in den sogenannten „Behindertenwerkstätten“ mehrere Stunden täglich Wäsche gewaschen, Holzarbeiten erledigt oder Waren verpackt haben und dafür eine geringe dreistellige Entlohnung erhalten, die nahezu vollständig in die durch gestiegene Preise teurer gewordenen Lebensmittel und Energiekosten gesteckt werden muss“, beklagt Riehle bitte und zeigt sich enttäuscht. Mehr lesen