Der fremdbestimmte und ausgebeutete Rest von Deutschland

Weitere Quellen zum Thema auf
https://www.dzg.one/Alles-nur-geplant_BRD-kaputt
https://www.dzig.de/Etwas_zum_Nachdenken_Deutsches_Reich_und_das_Grundgesetz

Nochmal zur Erinnerung: Es war nie das Ziel, das deutsche Volk in Freiheit und Selbstbestimmung zu entlassen!
„Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat.“ Diese Aussage findet sich in der Direktive JCS 1067 vom April 1945. Sie richtet sich an die US-Besatzungssoldaten in Deutschland am Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Echtheit ist verifiziert und dokumentiert und sogar Wikipedia kommt nicht daran vorbei: https://de.wikipedia.org/wiki/JCS_1067 Mehr lesen

Das Ende der Parteien: Deutschland vor wunderbarem Neubeginn

Links zu Quellen auf https://www.dzg.one/Das-Ende-der-Parteien_Deutschland-vor-wunderbarem-Neubeginn

23. März 2023 | Bruno Bandulet: Rückkehr nach Beuteland
Deutschland und das Spiel um Macht, Geld und Schuld

2016 | Bruno Bandulet: Beuteland | amazon
Die Systematische Plünderung Deutschlands

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 120
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt. Mehr lesen