Möchten Eigentümer ihr Grundstück verkaufen, müssen sie zunächst prüfen, ob es sich bei diesem um Bauland, Bauerwartungsland oder Rohbauland handelt. Denn während Bauland bereits erschlossen ist und dort – unter Einhaltung der Vorschriften – gleich eine Immobilie errichtet werden darf, sieht das bei Rohbauland und Bauerwartungsland anders aus.
„Rohbauland ist noch nicht erschlossen, aber offiziell für die Bebauung vorgesehen“, erklärt Immobilienprofi Mike Schneider von der Mike Schneider Immobilien GmbH aus Alsfeld, „bis dort tatsächlich gebaut werden darf, kann daher noch einige Zeit vergehen“.