„Beim Immobilienverkauf ist es wichtig, auf einen rechtsgültigen Vertrag zu achten“, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien aus Herrenberg, „andernfalls kann er später gegebenenfalls angefochten werden“. Außerdem beinhaltet der Vertrag wichtige Informationen für den Verkäufer und den Käufer und sollte schon deshalb korrekt sein.
Neben Angaben zum Kaufgegenstand muss ein rechtsgültiger Vertrag die Adressen von Verkäufer und Käufer sowie die Höhe des Verkaufspreises beinhalten. „Wichtig ist es, die Zahlungsbedingungen schriftlich festzuhalten“, erklärt Sylvia Gairing. So benötigt der Käufer nicht nur die Kontonummer des Verkäufers, sondern muss dem Vertrag auch entnehmen können, wann er den Kaufpreis begleichen muss.