Dennoch erfahren Betroffene weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung, weshalb es besonders wichtig sei, sie zumindest durch soziale und finanzielle Hilfen zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Um dieses Anliegen zu unterstützen, hat die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ seit geraumer Zeit rund ein Dutzend Schwerhörige oder Taubblinde mit Information und Erklärung bei der Beantragung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft, von beruflicher Wiedereingliederung, zur Nutzung von Grundsicherung (Bürgergeld) und Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder Pflegeleistungen gefördert, indem über die geltenden Sozialgesetze unterrichtet und Hinweise zum Verfahrensverlauf gegeben wurden. Dies berichtet der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), ganz aktuell: „Daneben haben wir auch auf die Option des Gehörlosengeldes hingewiesen, weiterhin konnten wir durch eine mentale Stärkung und Coaching zu mehr Selbstbewusstsein bei den Anfragenden beitragen“, erläutert der 37-jährige Berater, der auch hörbehindert ist.