Sicherer Wohnungsverkauf mit Werneburg Immobilien

Die Makler des Unternehmens Werneburg Immobilien aus Berlin übernehmen für Eigentümer auf Wunsch den kompletten Wohnungsverkauf. Sie kennen sich nicht nur mit allen notwendigen Schritten aus, sondern auch mit den speziellen Bedingungen beim Verkauf vermieteter Immobilien.

Beim Wohnungsverkauf empfehlen die Experten von Werneburg Immobilien zunächst eine professionelle Wertermittlung. „So stellen Eigentümer sicher, dass sie kein Geld durch einen zu niedrigen Preis verschenken oder aufgrund eines zu hohen Preises keinen Käufer finden“, erklärt Geschäftsführer Alexander Werneburg. Der Preis einer Wohnung hängt dabei von vielen Faktoren ab wie zum Beispiel der Ausstattung, der Lage und dem Zustand. Mehr lesen

Ein Profi bei Vermittlung von Wohnimmobilien und Anlageobjekten im Rhein-Main-Gebiet

Sie ist Diplom-Immobilienwirtin (DIA), Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und kann bereits über 18 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche vorweisen: Stephanie Gemünden-Wilhelm geht ihrer Leidenschaft für Immobilien seit Jahren jeden Tag aufs Neue nach. Im Juli 2019 hat sie daher das Unternehmen „Immobilien Gemünden“ gegründet, mit dem sie sich auf die Vermarktung von selbst genutztem Wohneigentum und Anlageobjekten spezialisiert hat. Mehr lesen

Beim Immobiliengeschäft von Experten profitieren

Möchten Eigentümer ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, stehen sie vor besonderen Herausforderungen: Der korrekte Marktwert muss ermittelt, der passende Interessent gefunden, ein rechtsgültiger Kauf- oder Mietvertrag aufgesetzt und ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll angefertigt werden. Benötigen Eigentümer hierbei Unterstützung, stehen ihnen die Makler von Rauch Immobilien aus Düsseldorf zur Seite.

„Besonders Eigentümer, die mit dem Immobilienverkauf oder der Immobilienvermietung noch keine Erfahrung haben, sollten sich diesbezüglich von einem Profi wie uns beraten lassen“, meint Mathias Rauch, Inhaber von Rauch Immobilien, „dadurch können sie sich unter anderem eine lange Suche nach dem richtigen Käufer oder Mieter ersparen, finanzielle Verluste verhindern und Rechtsstreitigkeiten vermeiden“. Denn die Makler aus Düsseldorf verfügen über zahlreiche Kontakte zu Kauf- und Mietinteressenten, kennen sich mit der Preisfestlegung bestens aus und wissen, wie ein rechtsgültiger Kauf- oder Mietvertrag aufgesetzt werden muss. Mehr lesen

Das Qualitätssiegel in der Immobilienbranche

Bereits seit 15 Jahren zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – empfehlenswerte
Immobilienunternehmen aus aller Welt mit dem Qualitätssiegel BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS aus. Die Auszeichnung gilt als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister und genießt ein beachtliches Renommee – national und international.

Eine sechsköpfige Jury aus namhaften Profis der Immobilienwirtschaft und BELLEVUE-Redakteuren prüft jedes Jahr neu, welche Unternehmen die Bewertungskriterien erfüllen und ausgezeichnet werden. Mehr lesen

Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten

Ab dem 23. Dezember 2020 wird geteilt: Der Bundestag verabschiedet eine neue gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Maklerprovision für Immobilienverkauf regelt. Bereits am 23. Juni 2020 wurde das Gesetz erlassen und tritt ein halbes Jahr später in Kraft.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Bisher galt die Vertragsfreiheit. In Zukunft gilt aber: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Das neue Gesetz greift aber nur, wenn der Käufer als Verbraucher, also als Privatperson agiert. Zudem zahlt der Käufer seinen Anteil der Courtage erst, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachweislich nachgekommen ist. Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen. Mündlich geschlossene Maklerverträge sind in der Zukunft auch nicht mehr gültig und müssen in schriftlicher Form erfolgen, beispielsweise in Form eines Briefes, einer E-Mail oder einer SMS. Damit können Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrages vermieden werden. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verbraucher von Kaufnebenkosten (Makler 3,48 % inkl. 16 MwSt., Notar 1,5 %, Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) zu entlasten. Folglich muss der Makler zwei Verträge abschließen, mit dem Käufer und dem Verkäufer. Mehr lesen