Sie muss sowohl vom Immobilienverkäufer als auch -käufer gezahlt werden: die Maklerprovision. Doch warum ist es sinnvoll, trotz der Maklerprovision professionelle Makler wie die der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen zu beauftragen?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die gesetzliche Regelung bundesweit, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage teilen. „Da wir sowohl die Interessen des Immobilienverkäufers als auch des -käufers vertreten, finden wir diese Aufteilung fair“, erklärt Geschäftsführer Joachim Neumann. In der Regel übernehmen also beide Parteien jeweils 50 Prozent der gesamten Maklerprovision.