Wissenswertes zur Maklerprovision

Sie muss sowohl vom Immobilienverkäufer als auch -käufer gezahlt werden: die Maklerprovision. Doch warum ist es sinnvoll, trotz der Maklerprovision professionelle Makler wie die der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen zu beauftragen?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die gesetzliche Regelung bundesweit, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage teilen. „Da wir sowohl die Interessen des Immobilienverkäufers als auch des -käufers vertreten, finden wir diese Aufteilung fair“, erklärt Geschäftsführer Joachim Neumann. In der Regel übernehmen also beide Parteien jeweils 50 Prozent der gesamten Maklerprovision. Mehr lesen

Käufer und Verkäufer teilen sich künftig die Maklerprovision

Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wenn sie den Makler beauftragt haben.

In Hamburg musste bis jetzt der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen, die dort 6,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das ändert sich nun: Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen ab dem 23. Dezember 2020 nur noch für höchstens die Hälfte der Maklergebühren aufkommen – sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die andere Hälfte trägt nun der Verkäufer. Mehr lesen

Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind. Mehr lesen

Das ändert sich bei der Maklerprovision

„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen. Mehr lesen

Wie viel Eigenkapital ist für den Immobilienkauf nötig?

Kaufinteressenten, die eine Immobilie erwerben möchten, sollten vorab genügend Eigenkapital angespart haben – im Idealfall rund zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt, warum das so wichtig ist und wie sein Unternehmen Kaufinteressenten bei der Immobilienfinanzierung unterstützt.

Der Kaufinteressent hat sich online die Bilder der attraktiven 3-Zimmer-Wohnung angesehen, ist bei einer 360-Grad-Tour bzw. 3-D-Tour durch alle Räume gelaufen und hat sich im Exposé einen Eindruck über die Ausstattung verschafft. Und dann ist es um ihn geschehen – er hat sich genau in diese eine Nürnberger 3-Zimmer-Wohnung verliebt. Doch bevor er einen Besichtigungstermin vereinbaren will, stellt er sich eine entscheidende Frage: Kann ich mir die Wohnung überhaupt leisten? „Um ein Antwort darauf zu finden, muss der Kaufinteressent bei seinen Berechnungen nicht nur den Kaufpreis berücksichtigen, sondern auch die Käuferprovision sowie die Nebenkosten, die mit dem Immobilienkauf einhergehen“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg. Mehr lesen