Insbesondere für junge Erben, die voraussichtlich dauerhaft auf soziale Unterstützung angewiesen sind, bedeutet dies oftmals den kompletten Verlust des Erbes. Denn das Schonvermögen ist gering und der Einsatz der überwiegenden Mehrheit des geerbten Geldes ist erforderlich, ehe staatliche Leistungen fließen. Der Leiter der „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, spricht in diesem Zusammenhang von einer faktischen Enterbung des behinderten Menschen: „Nachdem der Betroffene fortwährende Ausgaben hat, wird er nicht selten sein komplettes Erbe aufbringen müssen, bevor Sozial- und Integrationsamt einspringen werden. Am Ende bleibt also nichts vom Geerbten übrig. Stattdessen muss der Familienangehörige mit Handicap über die Jahre nahezu die sämtliche Erbmasse aufbrauchen. Er hat damit keinerlei Vorteil vom Erbe und wird deshalb gegenüber einem gesunden Menschen in gleicher Position eindeutig benachteiligt“, so Riehle