Behindertentestamente sollten rechtliche Verbindlichkeit bekommen

Insbesondere für junge Erben, die voraussichtlich dauerhaft auf soziale Unterstützung angewiesen sind, bedeutet dies oftmals den kompletten Verlust des Erbes. Denn das Schonvermögen ist gering und der Einsatz der überwiegenden Mehrheit des geerbten Geldes ist erforderlich, ehe staatliche Leistungen fließen. Der Leiter der „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, spricht in diesem Zusammenhang von einer faktischen Enterbung des behinderten Menschen: „Nachdem der Betroffene fortwährende Ausgaben hat, wird er nicht selten sein komplettes Erbe aufbringen müssen, bevor Sozial- und Integrationsamt einspringen werden. Am Ende bleibt also nichts vom Geerbten übrig. Stattdessen muss der Familienangehörige mit Handicap über die Jahre nahezu die sämtliche Erbmasse aufbrauchen. Er hat damit keinerlei Vorteil vom Erbe und wird deshalb gegenüber einem gesunden Menschen in gleicher Position eindeutig benachteiligt“, so Riehle Mehr lesen

Behinderteninitiativen raten trotz neuer Gesetzregelung zur Patientenverfügung

Das sogenannte Not- und Ehegattenvertretungsrecht ermöglicht es seit diesem Jahr, dass Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im Falle dessen, dass eine medizinische Situation eintritt, in der das Gegenüber nicht mehr selbst formulieren kann, welche Maßnahmen der ärztlichen Intervention gewünscht werden, auch dann über die Versorgung des nicht einwilligungsfähigen Partners entscheiden kann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Allerdings gelte dies nur für einen Zeitraum von sechs Monaten, unterstreicht der Sozialberater der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ und des Vereins „Humanitas Müritz e.V.“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Stellungnahme. Dauert also ein Notzustand, beispielsweise in Form eines Komas, länger als ein halbes Jahr an, gilt ab dem Moment die Vertretungsregelung nicht mehr. Mehr lesen

Behinderung im Job: Arbeitnehmer verzichten auf Nachteilsausgleiche

Er ergänzt hierzu: „Faktisch werden die Betroffenen durch Nachteilsausgleiche lediglich auf dasselbe Chancen- und Arbeitsniveau wie gesunde Mitarbeiter gestellt und sind damit nicht bevorzugt. Stattdessen wird Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer geschaffen, weil jene mit Behinderung durch die Hilfestellungen vom gleichen Startblock ins Rennen gehen können und damit Fairness garantiert wird. So kann letztendlich eine Vergleichbarkeit von Leistungen erzielt und damit ein angemessener Wettbewerb im Unternehmen und zwischen Mitarbeitern erreicht werden“, meint der 37-jährige Konstanzer. Mehr lesen

Trotz Lohn, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung existenzgefährdet!

Riehle berichtet auch aus aktuellen Anfragen von Ratsuchenden: „Es ist für unsere Gesellschaft beschämend, wenn wir behinderte Personen derart demütigen, dass sie trotz Anstrengung und Bemühung, beruflich wie sozial partizipieren zu wollen und nach Kräften versuchen, ein Teil des Miteinanders zu sein, auf die unterschiedlichsten Almosen angewiesen sind“. Riehle erinnert sich an mehrere Fälle von Menschen mit Handicap, die in den sogenannten „Behindertenwerkstätten“ mehrere Stunden täglich Wäsche gewaschen, Holzarbeiten erledigt oder Waren verpackt haben und dafür eine geringe dreistellige Entlohnung erhalten, die nahezu vollständig in die durch gestiegene Preise teurer gewordenen Lebensmittel und Energiekosten gesteckt werden muss“, beklagt Riehle bitte und zeigt sich enttäuscht. Mehr lesen