Privatrechtliche Parkraumüberwachung versus öffentliche Kontrolle
Die Unterscheidung zwischen privater Parkraumüberwachung und öffentlicher Ordnungskontrolle ist von fundamentaler Bedeutung für das Verständnis moderner Parkraumbewirtschaftung. PARKcontrol24 operiert ausschließlich im privatrechtlichen Bereich und hat keinerlei hoheitliche Befugnisse oder Verbindungen zu öffentlichen Behörden.
Während öffentliche Ordnungsämter auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts und kommunaler Satzungen handeln und Bußgelder verhängen können, arbeitet das Unternehmen ausschließlich mit privatrechtlichen Ansprüchen auf Basis von Hausrecht und Vertragsrecht. Diese fundamentale Unterscheidung schafft einen völlig anderen rechtlichen Rahmen, der sowohl für Parkplatzbetreiber als auch für Nutzer wichtige Vorteile bietet.