Behinderte Menschen benötigen mehr Möglichkeiten für ihre informelle Beteiligung

„Wir haben mit den Behindertenräten, Beauftragten und Fürsprechern bereits wichtige Instrumente der Repräsentanz von behindertenpolitischen Interessen, doch es benötigt darüber hinaus weiteren Raum, um über ethische, moralische und gesellschaftliche Fragestellungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Community diskutieren und zumindest informelle Entschlüsse, Apelle und Forderungen beschließen zu können“, zeigt sich der 37-jährige Coach vom Bodensee überzeugt. „Es ist gut, dass wir an vielen Stellen bereits mit beratender Stimme angehört werden und politische Beteiligung üben können. Allerdings sind die Probleme in Sachen Inklusion und Teilhabe weiterhin so groß, dass es auch außerhalb der starren Strukturen weitere Gelegenheit zur Konsensfindung und demokratischer Debatte unter behinderten Menschen, aber auch im Dialog mit jenen ohne Handicap, geben sollte. Die in vielen Ländern und Kommunen den Behindertenbeauftragten beigeordneten Beiräte sind hierfür eine Option, es könne laut Riehle aber auch weniger förmlich sein: „Ich merke ja in meiner Arbeit, dass wir auch im Kreise der Behinderten immer wieder Gesprächsbedarf haben, um zu einhelligen Positionen kommen zu können oder uns zumindest argumentativ auseinanderzusetzen. Es sind daher Konzepte gefragt, die Verbindlichkeit schaffen und gleichzeitig Freiräume zum demokratischen Diskurs lassen. Denn jede Entscheidung, die am Ende an die Politik und in die legislativen und exekutiven Beschlussinstanzen eingebracht wird, bedarf der Vorbereitung und entsprechender Vorlaufzeit, um auch untereinander zunächst abgestimmt zu werden“. Mehr lesen

„Das Durcheinander bei der Eingliederungshilfe verhindert sachgerechte Teilhabe!“

„Es geht einerseits um die zahlreichen Leistungs- und Kostenträger, die für Integrationsleistungen in Betracht kommen können. Andererseits aber auch um die einzelnen Möglichkeiten der Unterstützung selbst. Denn die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige und damit oftmals zwischen den einzelnen Behörden hin- und hergeschobene Leistung, deren Anspruchsvoraussetzung zwar ziemlich klar ist, die Zuständigkeit aber nicht selten im Unklaren bleibt“, erklärt der 37-Jährige und nennt als Beispiel die häufigen Verweise an Betroffene: „Selbst beim Sachbearbeiter hat man immer wieder den Eindruck, als würden er sich nicht sicher sein, wer denn nun für den jeweiligen Fall verantwortlich ist. Im Zweifel schicken sie die Antragssteller dann einfach weiter zum nächsten Amt. Da gehen wertvolle Wochen und Monate verloren und die Möglichkeit auf Partizipation wird unnötig verschleppt“. Mehr lesen