Behinderteninitiativen raten trotz neuer Gesetzregelung zur Patientenverfügung

Das sogenannte Not- und Ehegattenvertretungsrecht ermöglicht es seit diesem Jahr, dass Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im Falle dessen, dass eine medizinische Situation eintritt, in der das Gegenüber nicht mehr selbst formulieren kann, welche Maßnahmen der ärztlichen Intervention gewünscht werden, auch dann über die Versorgung des nicht einwilligungsfähigen Partners entscheiden kann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Allerdings gelte dies nur für einen Zeitraum von sechs Monaten, unterstreicht der Sozialberater der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ und des Vereins „Humanitas Müritz e.V.“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Stellungnahme. Dauert also ein Notzustand, beispielsweise in Form eines Komas, länger als ein halbes Jahr an, gilt ab dem Moment die Vertretungsregelung nicht mehr. Mehr lesen

95% aller Patientenverfügungen sind nicht wirksam.

Wirksame Patientenverfügung

Woran erkenne ich unwirksame Patientenverfügungen?
An unscharfen Formulierungen wie: „Ich wünsche keine unnötige Verlängerung meines Leidens, wenn keine Aussicht auf eine lebenswerte Zukunft besteht.“ Hier wird weder bestimmt was als unnötig empfunden wird, noch was der subjektive Begriff „lebenswert“ für den Patienten bedeutet. Von fehlender Fachkenntnis zeugen Passagen, die ausdrücklich eine Schmerzbehandlung oder Behandlung gegen Ängste einfordern. Diese Behandlungen sind zum Beispiel längst Grundpflicht aller Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger und Schwestern. Mehr lesen