Für Pflegebedürftigkeit bei CFS und Fibromyalgie muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen

Hierauf macht der Sozialberater der Selbsthilfeinitiative zum Thema, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung aufmerksam: „Die Pflegeversicherung in Deutschland ist neben gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie ist Pflichtversicherung von gesetzlich und privat Krankenversicherten und sichert für das Risiko ab, pflegebedürftig zu werden. Seit 1995 ist die Pflegeversicherung eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, gilt aber nicht als eine Vollversicherung. Sie wird in der Regel nur auf Antrag gewährt. Die Auszahlung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) nachrangig“, erklärt der Sozialberater. „Nach § 14 SGB XI ist pflegebedürftig, wer sich aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen nicht ausreichend selbst helfen kann und die Einschränkungen nicht eigens zu kompensieren in der Lage erscheint. Zudem muss die Person dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sein, mindestens aber sechs Monate. Es gilt überdies, dass sich der Umfang der Bedürftigkeit eines zu Pflegenden und damit die ihm zustehende Unterstützung aus der Pflegeversicherung maßgeblich an der Einordnung in Pflegegrade, die besonders die Bereiche Mobilität, geistige und kommunikative Fertigkeiten, Verhalten und seelischer Interaktion, Alltagskompetenz, soziale Kontakte, Hygiene und Selbstversorgung sowie Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen berücksichtigen, orientiert. Die Pflegeversicherung kennt eine fünfgradige Einklassifizierung, die von Gutachtern – zumeist vom „Medizinischen Dienst“ der Krankenkassen – vorgenommen wird“. Mehr lesen

Chronisches Erschöpfungssyndrom und Fibromyalgie: Differentialdiagnostik ist von großer Bedeutung

Diese Erfahrung macht die bundesweit aktive Selbsthilfeinitiative zum Thema, die vom Konstanzer Berater Dennis Riehle geleitet wird. „Dass die beiden Erkrankungen reine Ausschlussdiagnosen seien, diese Einschätzung kann ich heute nicht mehr teilen. Denn es gibt mittlerweile sehr klare Kriterien, um ein CFS oder Fibromyalgie festzustellen und es entsprechend zu attestieren. Aber natürlich braucht es eine umfassende Differentialdiagnostik, um gerade anfangs andere Ursachen für die Beschwerden beiseiteräumen zu können“, so der Journalist vom Bodensee, der seit 2014 selbst erkrankt ist. Beim CFS seien gerade psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen, Neurasthenie oder akute Belastungsreaktionen auszuschließen. Aber auch körperliche Krankheiten, die eine Fatigue auslösen Ebenso kommen hormonelle Störungen und ein Schlafapnoe in Betracht. Dennis Riehle empfiehlt daher zunächst den Gang zum Hausarzt, der bereits eine orientierende Untersuchung durchführen könne: „Wenn ein Fibromyalgie-Syndrom im Verdacht steht, sollten andere rheumatische Erkrankungen, somatoforme Schmerzstörungen, systemisch-entzündliche Erkrankungen wie Vaskulitiden, das Sjögren-Syndrom, Morbus Bechterew oder der Lupus erythematodes abgeklopft und verneint werden. Zudem sind bei CFS und Fibromyalgie infektiöse Differentialdiagnosen in Augenschein zu nehmen. Neben Hepatitis C oder HIV sind oftmals Borreliosen eine denkbare Ursache. Endokrin sind eine Hypothyreose, ein Cushing-Syndrom und ein Hyperparathyreoidismus möglich“, sagt der Berater, der mittlerweile rund 5.000 Betroffene in der Selbsthilfe begleitet hat. Mehr lesen