Woran erkenne ich unwirksame Patientenverfügungen?
An unscharfen Formulierungen wie: „Ich wünsche keine unnötige Verlängerung meines Leidens, wenn keine Aussicht auf eine lebenswerte Zukunft besteht.“ Hier wird weder bestimmt was als unnötig empfunden wird, noch was der subjektive Begriff „lebenswert“ für den Patienten bedeutet. Von fehlender Fachkenntnis zeugen Passagen, die ausdrücklich eine Schmerzbehandlung oder Behandlung gegen Ängste einfordern. Diese Behandlungen sind zum Beispiel längst Grundpflicht aller Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger und Schwestern.