Immobilienerwerb durch Ausländer in der Schweiz ist ein komplexes Thema, das Spezialwissen und sorgfältige Planung erfordert, informiert Dr. Rudolf Flösser. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, bekannt als Lex Koller, setzt klare Grenzen für den Immobilienerwerb durch Ausländer. Während EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz weitgehend gleichgestellt sind, gelten für Drittstaatsangehörige und Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz strenge Restriktionen. Die Finanzierung selbst unterliegt ähnlichen Bedingungen wie für Schweizer, jedoch können zusätzliche Sicherheiten gefordert werden. Experten empfehlen eine frühzeitige und umfassende Beratung, um die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte optimal zu gestalten und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.