Nach einer Scheidung stehen Paare vor einer schwierigen Entscheidung bezüglich des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung. Ihnen bieten sich verschiedene Optionen: die Eigentumsübertragung, die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung. Geschäftsführer Sascha Rückert von Rückert Immobilien in Wiesbaden erläutert die Vor- und Nachteile.
1. Eigentumsübertragung: Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie verbleiben, kann die Eigentumsübertragung mit einer Auszahlung des anderen Partners eine Lösung sein. „Diese Option bietet dem Verbleibenden Sicherheit, erfordert aber auch eine hohe finanzielle Belastbarkeit“, erklärt Sascha Rückert. Es sei daher ratsam, sich vorab über Punkte in Bezug auf den gemeinsamen Kredit, Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Die Eigentumsübertragung eignet sich vor allem dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind. Diese können so weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen.