Personen mit einem Handicap haben zahlreiche Mehrausgaben gegenüber Mitbürgern ohne eine Beeinträchtigung, weshalb es aus Sicht des Sozialberaters der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, dringend notwendig erscheint, dass behinderte Grundsicherungsbezieher ein höheres Schonvermögen zurückbehalten als Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Empfänger ohne eine Beeinträchtigung: „Sie müssen eine gewisse finanzielle Flüssigkeit und Flexibilität behalten, weil das Risiko groß ist, dass sie kurzfristig Geld bereitstellen müssen – beispielsweise für unerwartet notwendig werdende Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Selbstbehalte bei teuren Medikamenten, die teilweise eben nicht durch die Sozialleistungen abgedeckt werden. Es braucht daher für behinderte Personen einen größeren Spielraum, auf plötzliche Lebensveränderungen reagieren zu können. Dafür bedarf es mehr Beinfreiheit, was das Restvermögen angeht, welches Antragsstellern von Grundsicherung verbleiben kann, ehe sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Staat haben“.