Parkinson in jungen Jahren: Verlaufsform bestimmt individuelles Therapiekonzept

Auf diesen Umstand weist die Selbsthilfeinitiative „Parkinson in jedem Alter“ aufmerksam und unterstreicht die Notwendigkeit der genaueren Bestimmung des Krankheitstypus: „Gerade, wenn es sich um eine von Tremor (Zittern) dominierte Variante handelt, bedarf es einer anderen Herangehensweise als bei einem wesentlich durch Rigor (Muskelsteifigkeit) und Bradykniese (Bewegungsverlangsamung) geprägtem Erscheinungsbild“, so der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), der selbst mit 35 Jahren erkrankt ist und weiß, dass es auf einen multimodalen Ansatz ankommt, der neben der medikamentösen Betreuung auch eine psychosoziale Unterstützung, Ergo-, Logo- und Physiotherapie, Ernährungsberatung, Edukation und die Begleitung der Angehörigen vorsieht. Denn Parkinson hat in aller Regel Einfluss auf die gesamte Familie: „Bei einer so gravierenden und chronischen Erkrankung steht man vor vielen Herausforderungen. Insbesondere, wenn die Diagnose noch in jüngeren Jahren gestellt wird, müssen viele Lebensplanungen und Träume über Bord geworfen werden und die Annahme der Krankheit gestaltet sich mental schwierig. Durch die Gabe von Dopamin kann man heute bereits symptomatisch gut ansetzen, dennoch erhoffen wir uns als Betroffene natürlich auch weiterhin Durchbrüche in der Forschung, die möglicherweise auch ursächliche Behandlungsansätze hervorbringen“, sagt der Sozialberater. Mehr lesen

In vielen Fällen von Impfschäden lassen die Symptome über die Zeit zumindest nach

Dennoch gebe es nur wenige Schilderungen, die eine wirklich dauerhaft und gleichbleibend einschränkende Komplikation beschreiben: „Spätestens nach ein bis eineinhalb Jahren haben sich bei einem großen Teil der von uns begleiteten Betroffenen die Symptome abgemildert und sind auf einem annehmbaren Niveau stabil geblieben, was ich auch aus meiner eigenen Post-Vac-Biografie berichten kann. Trotzdem ist eine längerfristige Behandlung notwendig, nur vereinzelt war der Impfschaden vollständig remittiert. So kann davon ausgegangen werden, dass die Überzahl der tatsächlich unter einer manifesten und fortbestehenden Impfkomplikation leidenden Menschen perspektivisch medizinische Hilfe benötigen, die bislang aber nicht ursächlich, sondern allein symptomatisch erfolgen kann“, sagt der 37-jährige Psychologische und Sozialberater vom Bodensee in seinem Statement. Mehr lesen

Selbsthilfeinitiative begrüßt das Ende der Kampagne zu Corona-Immunisierungen

Die Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen, Impfschäden und Autoimmunerkrankungen begrüßt diesen Schritt und fordert Konsequenzen aus den vielen Fällen von Post-Vac-Syndromen. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), hat mittlerweile über 8.000 Mitbetroffene beraten und ist sehr erleichtert, dass die Zahlen nun langsam rückläufig sind: „Allerdings müssen wir Konsequenzen ziehen und sollten künftig auf eine sorgsamere Abwägung von Impfentscheidungen setzen!“. Wenngleich die Dimension von Covid zu schnellem Handeln gezwungen hätte, müsse im Nachhinein kritisch gefragt werden, ob jede der Immunisierungen im Nutzen-Risiko-Verhältnis notwendig gewesen ist – und ob man die Menschen nicht deutlich sorgfältiger über etwaige Nebenwirkungen und Komplikationen der Vakzingabe hätte aufklären müssen: „Es ist ja nicht so, dass das Phänomen der Impfschäden neu ist. Es wird dieses Mal allerdings durch die geballte Wucht in seinen Ausmaßen deutlich. Und wenn wir doch wissen, dass es zu erheblichen Folgeerscheinungen kommen kann, die weit über eine übliche Impfreaktion hinausgehen, sollte fortan gerade bei all jenen zurückhaltend agiert werden, die dieses Mal mit überschießender Immunantwort und einem Post-Vac-Syndrom zu tun hatten. Ohnehin hat sich herausgestellt, dass die Impfung bei manchen Vorerkrankungen mehr geschadet als geschützt hat und in einer ruhigen und sachlichen Auseinandersetzung mit der Anamnese vielleicht nicht hätte verabreicht werden sollen. Das muss uns zu denken geben, denn es ist nicht zielführend, den Piks im Vorbeigehen zu setzen und relativ unüberdacht, naiv und hochfrequent zu impfen“, so Riehle. Mehr lesen

Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater. Mehr lesen

Chronische Erschöpfung (CFS) und Fibromyalgie führen meist zu einem Grad der Behinderung

Nach Auffassung des Leiters der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu CFS und Fibromyalgie, Dennis Riehle (Konstanz), liegt das auch an einer falschen und nicht abgestuften Erwartungshaltung: „Jedes Krankheitsbild muss in Relation zu anderen Gesundheitsstörungen gesetzt werden, damit Entscheidungen gerecht sind und eine weitere Differenzierung stattfinden kann. Auch wenn natürlich die subjektiven Leiden und empfundenen Lasten bei CFS und Fibromyalgie groß sind, muss letztlich auch Platz für schwerwiegendere Erkrankungen bleiben“, erklärt der 37-jährige Sozialberater, der dabei auch auf die Rechtsprechung verweist: „Regelhaft wird man bei CFS und Fibromyalgie nur selten über einen Grad der Behinderung von 30 bis 40, in Ausnahmen auch auf 50, hinausgehen können. Auf der von 0 bis 100 in Zehnerschritten aufgeteilten Skala bleibt somit Platz nach unten und oben. Diese Haltung haben auch Gericht bestätigt, sodass es nur in Einzelfällen zu einer höheren Einklassifizierung kommen kann“, sagt Dennis Riehle, der seit 2014 selbst an CFS und Fibromyalgie erkrankt ist und aus der Beratung von mittlerweile rund 5.000 Betroffenen weiß, dass es weniger auf den Namen der Krankheit, sondern viel eher auf die Ausprägung der Beeinträchtigungen ankommt: „Eine Diagnose allein führt noch nicht zu einer möglichen Behinderteneigenschaft und rechtfertigt sie auch nur dann, wenn eine Einschränkung der Teilhabe am täglichen Dasein vorliegt“. Mehr lesen

Trotz rückläufiger Corona-Inzidenz bleibt die Zahl der berichteten Impfkomplikationen hoch

Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), hat mittlerweile 7.649 Personen beraten, bei denen zumindest der Verdacht eines Post-Vac-Syndroms vorliegt: „Obwohl das Thema der Pandemie aus der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend verschwunden zu sein scheint, werden wir weiterhin zahlreich von Menschen angeschrieben und um Auskunft gebeten, bei denen die Immunisierung erst vor Tagen stattfand oder deren Impfkomplikation schon über viele Monate anhält. Die Verbitterung ist oftmals groß, weil sich die Menschen ja schützen wollten und sicherlich keine Gegner der Impfung sind, sonst hätten sie sich den Piks ja gar nicht geben lassen“, erklärt Dennis Riehle. Der Psychologische Berater ist selbst seit 2021 von einem anhaltenden Post-Vc-Syndrom mit Schmerzen, Erschöpfung, allgemeinem Krankheitsgefühl, auffälligen Laborbefunden und einer plötzlich aufgetretenen Immun-Gastritis betroffen. Auch Lähmungserscheinungen und Sensibilitätsstörungen gehören dazu: „Mittlerweile hat sich die Symptomatik zwar auf einem erträglichen Niveau stabilisiert. Aber natürlich würde auch ich mir ursächliche Behandlungsoptionen wünschen, die bislang nicht vorliegen. Deshalb muss man auf eine symptomatische Therapie zurückgreifen!“. Mehr lesen

Glaukom-Erkrankung kann zum Niedergang von Zellen des Sehnervens führen

Deshalb weist die Selbsthilfeinitiative zu Glaukom und Papillenanomalien auf diese Komplikationen hin. Der Leiter des bundesweit aktiven Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), will mit einer aktuellen Aussendung sensibilisieren: Im Verlauf eines Glaukoms können sich aufgrund der Schädigungen der Nervenfasern am Sehnerv Einschränkungen im Gesichtsfeld ergeben, sodass Sie unterschiedliche Beeinträchtigungen des Blickfeldes erleben. Beispielsweise tauchen an den Rändern (konzentrisch) oder zentral in der Mitte beziehungsweise an einzelnen Stellen des Auges (Skotom), halbseitig oder in einem Quadranten zunächst unscharfe Stellen auf (relativ), an denen sich zunehmende Dunkelheit (absolut) entwickelt. Zunächst sind Schäden am Gesichtsfeld derzeit noch irreversibel. Jedoch kann durch eine gut angepasste Therapie oder operative Maßnahmen verhindert werden, dass der Augeninnendruck weiter steigt und damit noch mehr Nervenfasern zugrunde geführt werden. Die beste Empfehlung ist daher, sich frühzeitig, schon weit vor den ersten Gesichtsfeldeinschränkungen, beim Augenarzt untersuchen, Augenhintergrund und Sehnerv begutachten zu lassen und den Augeninnendruck zu messen. Wenngleich noch kein unmittelbarer Verdacht auf Glaukom besteht, ist diese momentan privat zu zahlende Vorsorgeleistung (IGeL) eine sinnvolle Investition. Dies gilt insbesondere, wenn in der Familie bereits der Grüne Star aufgetreten ist, sie an Bluthochdruck oder anderen Durchblutungsstörungen leiden oder im Zusammenhang mit bestimmten internistischen, die Niere oder den Stoffwechsel betreffende, beziehungsweise neurologischen Grunderkrankungen eine Augenbeteiligung zu erwarten ist. Erkundigen Sie sich entsprechend beim Hausarzt, führt der 37-jährige Sozialberater aus, der seit über 13 Jahren selbst an einem Glaukom leidet. Er erklärt weiter: Ist jedoch ein Gesichtsfeldausfall bereits eingetreten, bewahren Sie Ruhe und lassen Sie ihn durch eine Messung des Gesichtsfeldes beim Augenarzt objektivieren, da sie auch andere Ursachen als einen Grünen Star haben können. Mehr lesen

Auch bei Parkinson, Dystonie und Epilepsie sollten Betroffene auf die Ernährung achten

„Bisher scheiden sich die Geister, zwischen Schulmedizin und alternativen Therapieangeboten wird über die Bedeutung einer möglichen Nahrungsergänzung und einer fokussierten Zuführung von Vitalstoffen beim Bestehen von Epilepsie, Parkinson, Dystonien oder Multipler Sklerose gestritten“, erklärt der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiative für Muskel- und Nervenerkrankungen, Dennis Riehle (Konstanz). „Ohne Kontroverse scheint aber durchaus, dass gewisse Mineralstoffe und Spurenelemente zumindest nicht schaden können und bei vergleichbaren Systemerkrankungen in Studien einen positiven Effekt bei der unterstützenden Behandlung erzielt haben. Ihre Substitution scheint unter Einhaltung enger Grenzwerte insofern zumindest ein Versuch zu sein, neben Medikation und konservativer Therapie weitere Elemente einer ganzheitlichen Betrachtung von autoimmunen Störungen einzubeziehen und auszuprobieren“, stellt der Ernährungsberater hierzu fest. Mehr lesen

Drei Prämissen sind für Anerkennung von Impfschäden und sozialer Entschädigung zu erfüllen

Diese Erfahrung macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen. Deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), verzeichnet zunehmend Anfragen von Hilfesuchenden und ihren Angehörigen, deren Anträge entsprechend angewiesen werden. Nach der Auffassung des Sozialberaters, der mittlerweile rund 6.500 Post-Vac-Patienten betreut hat, liegen die Gründe vor allem im Umstand des fehlenden Beleges auf eine bestehende Kausalität, also einen Zusammenhang zwischen eingetretener Symptomatik und der vorangegangenen Impfung: „Letztendlich müssen drei Prämissen erfüllt sein: Erstens muss eine Gesundheitsstörung eingetreten sein, die auch medizinisch entsprechend attestiert und nachgewiesen ist (Primärschaden). Zweitens braucht es eine fortdauernde wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Schädigung mit einer mindestens sechs monatigen Dauer (Sekundärschaden), der haftungsbegründend ist. Und drittens sollte eine plausible und nachvollziehbare Indizienkette vorliegen, wonach zwischen dem Gesundheitsschaden und der Verabreichung des Vakzins nach gesundem Menschenverstand und ohne ernsthaften Zweifel ein wahrscheinlicher Zusammenhang besteht. Erst durch diesen Nachweis ergibt sich ein haftungsauslösender Impfschaden gemäß Gesetz. Gerade dieser letzte Schritt gelingt im Anerkennungsverfahren zumeist nicht“, erläutert Dennis Riehle. Denn es müssten andere Gründe ausgeschlossen werden, welche die Gesundheitsstörungen auch nur teilweise mitverursacht haben könnten. Besonders bei vorerkrankten Personen ist solch eine Beweisführung nahezu unmöglich. Nach Meinung des Beraters, der selbst seit 2021 an einer fortbestehenden Impfkomplikation leidet, kommt sowohl dem behandelnden Facharzt, aber auch dem Patienten deshalb eine ganz besondere Verantwortung zu. Mehr lesen

Bei chronisch kranken Erwachsenen an Kindergeld und Familienversicherung denken!

Zudem besteht für den Fall, dass sich das erwachsene Kind gesundheitsbedingt nicht selbst wirtschaftlich unterhalten kann, Anspruch auf eine Mitversicherung in der Familienversicherung der Krankenkasse und auf weitere Nachteilsausgleiche – sofern die Behinderung ärztlich attestiert und beispielsweise durch die Zuerkennung einer Behinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt anerkannt wurde. Hierauf machen nun die Selbsthilfeinitiativen zu psychischen, neurologischen, Hormonellen, Stoffwechsel- und Augenerkrankungen aufmerksam. Wie dazu der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), in seiner Stellungnahme ausführt, kommen daneben auch weitere Leistungen in Betracht: „Sofern die Kinder selbst keine Steuern zahlen müssen, kann den Eltern der Behindertenpauschbetrag übertragen werden, den diese dann bei der eigenen Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Zudem können sie für das erwachsene und behinderte Kind außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für bestimmte Gesundheitsaufwendungen geltend machen“, erklärt der Sozialberater vom Bodensee dazu. Mehr lesen