Die von der österreichischen Umweltförderungskommission beschlossene Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen ist bereits seit 1. Januar 2024 voll in in Kraft. Wesentliche Punkte der Förderung sind der vollständige Ersatz fossiler Heizungssysteme durch klimafreundliche Technologien wie Luft-Wärmepumpen und Sole–Wärmepumpen im privaten Wohnbau, insbesondere in Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Die aktuelle Wärmepumpenförderung beträgt maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten und basiert auf einem Pauschalsatz, der ab dem 01.01.2024 gilt. Privatpersonen können die Förderung ab Anfang Januar beantragen, wobei geförderte Leistungen ab dem 01.01.2023 erbracht worden sein müssen. Das Einreichverfahren erfolgt online in zwei Schritten. Die Förderpauschalen für Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern variieren je nach Technologie: