Auf diese Tatsache macht die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ aufmerksam und fordert eine radikale Neuausrichtung und Umgestaltung von Nachteilsausgleichen für behinderte Personen, besonders auch für diejenigen, die bislang von den vornehmlich auf Einkommenssteuerpflichtige fokussierten Steuerpauschbeträgen nicht profitieren können. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Sozialberater Dennis Riehle (Konstanz) erklärt hierzu entsprechend: „Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann ihn vor allem nutzen, wenn er eine jährliche Steuererklärung abgibt. Dann werden ihm außergewöhnliche Belastungen zugeschrieben und die entsprechende Steuerschuld kann sich ein wenig reduzieren. Doch die allermeisten Menschen mit Beeinträchtigung kommen nicht in den Genuss von diesen Maßnahmen, weil sie ein geringeres Einkommen als den Grundfreibetrag beziehen und damit überhaupt keine Berührung mit dem Finanzamt haben, das ihnen Ausgleiche gewähren könnte. Insofern geht die derzeitige Regelung in weiten Teilen an der Realität vorbei und muss dringend reformiert werden“.