Philosophischer Laienarbeitskreis: Ethische Dammbrüche in Gesellschaftsfragen nehmen zu

Ob es nun die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche und die Diskussion um die Strafbarkeit der Abtreibung an sich, die vorgesehene Freigabe von Cannabis oder auch das neue Verständnis von Familie und Identität ist, all diese Entwicklungen werden dazu beitragen, dass wir die bewährten Konventionen über ein von Werten und Grundsätzen getragenes Miteinander aufgeben und zu einer zunehmenden Individualisierung des Menschen beitragen, der am Ende gottgleich wird und vor lauter Überheblichkeit und Selbstüberzeugung kaum noch gehen kann. Eine Anmaßung sondergleichen, wenn wir den Boden von ethischen Kompromissen hinter uns lassen und uns in einem unerträglichen Maße erhöhen. Demut vor Schöpfung, Leben und Unversehrtheit hat keinen Platz mehr, stattdessen dreht sich alles nur noch darum, dass sich jeder nach seiner Manier verwirklichen kann, ohne nach rechts oder links zu blicken und in völliger Ignoranz des Nächsten. Mehr lesen

Sterbewilligkeit von Schwerstkranken respektieren, Schutzmechanismen verbessern!

Während einige Gedanken sogar in die Richtung gehen, die wiederholt praktizierte Sterbehilfe noch stärker zu reglementieren und sie damit nahezu unmöglich zu machen, gehen andere Vorstellungen sehr weit. Der aktuell die meisten Stimmen auf sich vereinende Ansatz will die Beihilfe zum assistierten Suizid unter Strafe stellen und nur wenige Ausnahmen zu lassen. Damit würde dem aus Karlsruhe vorgegebenen Gedanken, wonach der Mensch grundsätzlich ein Recht darauf hat, über den eigenen Tod und den diesem vorausgehenden Sterbeprozess selbst bestimmen zu können, nicht Rechnung getragen. Dieser Auffassung ist der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz): „Es entspricht nicht der Maßgabe der Verfassungsrichter, Sterbehilfe noch komplizierter zu machen, als sie es bisher schon ist. Das derzeit mehrheitlich unterstützte Modell würde Möglichkeiten zum Suizid unter Zuhilfenahme Außenstehender nahezu ausschließen. Das ist nicht der Sinn einer Reform! Gleichzeitig ist der liberalste aller aktuell vorliegenden Entwürfe eine Bankrotterklärung gegenüber dem Lebensschutz, weil er bereits zehn Tage nach einem ausführlichen Beratungsgespräch in einer spezialisierten Einrichtung das ärztliche Verschreiben eines todbringenden Medikaments ermöglichen soll. Der Entscheid, aus dem Leben scheiden zu wollen, darf nicht in einem Eilverfahren zustande kommen. Diese weitgehende Erlaubnis würde auch Kurzentschlossene zu einem voreiligen Sterben verhelfen und damit den vielen Beweggründen, die dem Lebensüberdruss zugrunde liegen können, nicht gerecht werden“. Mehr lesen