KfW: Der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung fällt weg
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gab es gravierende Änderungen: Der Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) wurde zu Beginn des Jahres eingestellt. Bereits eingereichte Anträge werden zwar noch bearbeitet, neue Anträge sind aber nicht mehr möglich. Trotzdem bleibt die KfW eine wichtige Anlaufstelle für Unterstützung bei der Finanzierung eines Treppenlifts, da sie mit dem Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen weiterhin einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau verschiedener Treppenliftarten und Aufzugsanlagen zur Verfügung stellt. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit werden finanziert, bei einem attraktiven Zinssatz. Diese Förderung richtet sich an alle, die ihre Wohnräume barrierefreier gestalten möchten, unabhängig vom Alter oder einem bestehenden Grad der Behinderung.