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NAEB 2208 am 10. April 2022
Ein Embargo für Erdgas aus Russland ist sinnfrei, weil Importeure verpflichtet sind, das vertraglich vereinbarte Erdgas zu bezahlen. Werden Lieferungen abgelehnt, müssen die Mengen dennoch bezahlt werden.
Henrik Paulitz von der Akademie Bergstraße stellte fest, aufgrund der bestehenden Gaslieferverträge müsse die BRD vermutlich auch dann Gazprom weiterhin bezahlen, wenn auf den Bezug russischen Erdgases verzichtet würde. Das liege an den „Take-or-Pay“-Klauseln in den Lieferverträgen. Es könne die kuriose Situation entstehen, dass die BRD weit überteuertes LNG-Gas beispielsweise aus den USA bezieht und zugleich an Russland Überweisungen „für heiße Luft“ vornehmen müsse.