Immobilienverkauf als Option, wenn sich die Lebenssituation ändert

Meistens ist der Kauf einer Immobilie sehr gut durchdacht worden. Dennoch kann es Gründe dafür geben, die Immobilie schneller als geplant wieder zu verkaufen. Zu diesen Gründen zählen unter anderem ein Jobwechsel, ein Umzug in eine andere Stadt oder Familienzuwachs. Die Profis der Mike Schneider Immobilien GmbH aus Alsfeld kümmern sich in diesen Fällen um eine kompetente, zügige und sichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts.

„Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan“, weiß Immobilienprofi Mike Schneider, „unschöne Situationen wie der Tod eines Angehörigen oder Arbeitslosigkeit können einen Immobilienverkauf plötzlich erforderlich machen“. Zum Glück gebe es aber immer wieder auch schöne Situationen, die zu einem Immobilienverkauf führen. Wie zum Beispiel das Paar, das jahrelang vergeblich versucht hat, ein Kind zu bekommen und bei dem es plötzlich doch noch geklappt hat. Mehr lesen

K-Wert, RWA und Vorfälligkeitsentschädigung

Jede Branche hat ihre eigene Sprache – das gilt auch für die Immobilienwelt. Doch was bedeuten Wörter und Abkürzungen wie K-Wert, RWA und Vorfälligkeitsentschädigung? Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt ausgewählte Begriffe, die dem einen oder anderen vielleicht noch nie begegnet sind.

Aval: Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft/eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. „Ein Beispiel dafür sind Elternbürgschaften. Diese verlangen Vermieter häufig von den Eltern Studierender, die kein oder kein hohes Einkommen haben“, erklärt Stefan Sagraloff, „so sichern sie sich gegen Schäden oder noch ausstehende Miet- und Nebenkostenforderungen ab“. Stefan Sagraloff rät bei der Unterzeichnung allerdings besonders bei Wohngemeinschaften zur Vorsicht: „Ist der Student als Hauptmieter der Wohnung eingetragen oder sind alle WG-Mitglieder Hauptmieter, haften sie gesamtschuldnerisch.“ Im schlechtesten Fall müssen die Bürgen also für alle ausstehenden Forderungen aufkommen. Besser sei es daher, wenn der Student nur der Hauptmieter eines einzelnen Zimmers ist. So können die Bürgen, in diesem Fall die Eltern, nur anteilig haftbar gemacht werden. Mehr lesen