Immobilien nicht ohne Energieausweis verkaufen

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, muss vorab zahlreiche Dokumente beschaffen. Dazu zählt auch ein gültiger Energieausweis. Eigentümer, die dieses Dokument nicht vorweisen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Strafe von mehreren tausend Euro rechnen, wenn sie erwischt werden.

Neben einer Geldstrafe drohen Eigentümern ohne gültigen Energieausweis aber noch weitere Konsequenzen. Denn der Verkaufsprozess kann dann oftmals nicht zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien aus Herrenberg. Der Grund: Ein Notar wird den Kaufvertrag nicht beurkunden, da ein Passus zum Energieausweis obligatorisch ist. Sylvia Gairing und ihre Kollegen beschaffen Eigentümern daher schon lange vorab ein gültiges Dokument. Mehr lesen

Wohnungsverkauf: So gelingt er Eigentümern

Wer seine Eigentumswohnung veräußern möchte, muss dazu in der Regel noch weitere Dokumente bereithalten als ein Hausverkäufer. Darüber hinaus ist aber auch ein gut organisierter Verkaufsprozess entscheidend, um einen angemessenen Preis für die Wohnung zu erzielen. Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt, wieso.

Neben Unterlagen zur Wohnflächenberechnung, dem Energieausweis und Bauplänen sind noch weitere Dokumente für einen Wohnungsverkauf erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel Protokolle aus den Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre, die Teilungserklärung sowie die Wohngeldabrechnung. Der Immopartner-Geschäftsführer aus Nürnberg und seine Mitarbeiter wissen genau, welche Dokumente für den Verkauf einer Wohnung benötigt werden und helfen Eigentümern gegebenenfalls bei deren Beschaffung. Mehr lesen

Was ist die beste Lösung für die geerbte Immobilie?

Immobilienerben stehen häufig vor mehreren Herausforderungen: Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern sie müssen sich auch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Im Falle der Annahme des Erbes müssen sie sich zudem Gedanken über ihre Möglichkeiten machen und prüfen ob die Selbstnutzung, die Vermietung oder der Verkauf am ehesten für sie infrage kommt.

„Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte zunächst prüfen, inwieweit diese mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist“, rät René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Denn übersteigen die Belastungen den Immobilienwert, lohnt sich die Annahme des Erbes oft nicht. Hier ist seitens der Immobilienerben jedoch eine schnelle Reaktion erforderlich: Nur sechs Wochen haben sie für die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht Zeit. Mehr lesen

Und plötzlich ist die Eigentumswohnung zu klein

Noch vor Kurzem schien sie perfekt und wunderschön, die Eigentumswohnung im Herzen Nürnbergs. Aber dann haben sich die Lebensumstände geändert: Jemand hat seine Traumfrau oder seinen Traummann kennengelernt, sie oder ihn vielleicht auch geheiratet und nun kündigt sich sogar Nachwuchs an. Der Platz in der heimeligen Zweizimmerwohnung ist daher bald nicht mehr ausreichend. Der Eigentümer steht nun vor einem Problem: Die Eigentumswohnung muss schnell verkauft werden und noch dazu durch ein Haus oder zumindest durch eine größere Wohnung ersetzt werden. In solchen Fällen helfen die Makler von Immopartner schnell weiter. Mehr lesen

Käufer und Verkäufer teilen sich künftig die Maklerprovision

Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wenn sie den Makler beauftragt haben.

In Hamburg musste bis jetzt der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen, die dort 6,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das ändert sich nun: Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen ab dem 23. Dezember 2020 nur noch für höchstens die Hälfte der Maklergebühren aufkommen – sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die andere Hälfte trägt nun der Verkäufer. Mehr lesen

Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind. Mehr lesen

Die Vorteile der Immobilienbesichtigung am heimischen Rechner

Verkäufer, die einen angemessenen Erlös für ihre Immobilie erzielen möchten, setzen diese vor jedem Besichtigungstermin optimal in Szene. Sie räumen auf, staubsaugen und putzen die Fenster. Auch Vermieter gehen so vor. Doch nicht immer sagt schon dem ersten Kauf- oder Mietinteressenten die Immobilie zu. Daher stehen oft noch weitere Besichtigungstermine an, um den passenden Kandidaten zu finden. Die Makler der Münchner IG reduzieren die Anzahl dieser Vor-Ort-Besichtigungstermine, indem sie auf virtuelle 360-Grad-Rundgänge setzen. Mehr lesen

Das ändert sich bei der Maklerprovision

„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen. Mehr lesen

Premium-Immobilien erfolgreich veräußern

Eigentümer, die eine Immobilie in einer Spitzenlage mit einer besonderen Ausstattung besitzen, möchten diese oft diskret verkaufen. Sabori Immobilien aus Hamburg unterstützt sie dabei und findet schnell und gezielt einen passenden Kaufinteressenten. Außerdem bieten die Makler den Eigentümern ein All-inclusive-Paket beim Immobilienverkauf an.

Eigentümer, die über eine Premium-Immobilie in Hamburg verfügen und diese verkaufen möchten, werden dabei von den erfahrenen Maklern von Sabori Immobilien unterstützt. „Der Verkauf erfordert in der Regel eine andere Herangehensweise als der Verkauf von üblichen Immobilien“, weiß Farid Sabori, Leiter Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien. Da sich für Premium-Immobilien, bei denen die Ausstattung und das Preisniveau weit über dem Standard liegen, nur eine ausgewählte Zielgruppe interessiert, muss diese schon während der Vermarktung gefunden und gezielt angesprochen werden. Mehr lesen

Für vermietete Wohnungen schnell einen Käufer finden

Für vermietete Wohnungen kommen als Kaufinteressenten zwei Zielgruppen infrage: Eigennutzer und Kapitalanleger. Das Nürnberger Unternehmen Immopartner weiß, wie man diese Zielgruppen gezielt anspricht und unterstützt Eigentümer so dabei, schnell einen Käufer zu finden, der ihnen einen angemessenen Preis zahlt.

Vermietete Wohnungen, die zum Kauf stehen, sind sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer interessant. „Diese Zielgruppen müssen aber schon während der Vermarktung unterschiedlich angesprochen werden“, sagt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Immopartner aus Nürnberg. „Kapitalanleger interessieren sich hauptsächlich für die Rendite, die das Objekt durch die Vermietung abwirft“, erklärt der Geschäftsführer weiter. Eigennutzer dagegen möchten beispielsweise eher wissen, wie die Wohnung aussieht, ob sich Kindergärten und Schulen in der Nähe befinden und vor allem, ob sie die Wohnung zeitnah selbst nutzen können. Doch das ist nicht in jedem Fall möglich. Denn es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Mehr lesen