„Jeder Kunde hat seinen eigenen Ansprechpartner“

Jeden Kunden bestmöglich zu betreuen und ihm kompetent zur Seite zu stehen – das sind die Ziele der Bubeck Immobilien GmbH mit Sitz in Stuttgart. Deshalb tauschen sich Geschäftsführer Christian Bubeck und seine Mitarbeiter nicht nur per Telefon, per Fax, auf Social-Media-Kanälen und per Brief mit ihren Kunden aus, sondern kümmern sich vor Ort auch ganz individuell um ihre Anliegen.

Den Wert der Immobilie herausfinden und sie möglichst schnell und zu einem angemessenen Preis verkaufen – wer dieses Vorhaben hat, ist bei den Immobilienmaklern der Bubeck Immobilien GmbH aus Stuttgart bestens aufgehoben. Mehr lesen

Darauf kommt es beim Privatverkauf von Immobilien an

Viele möchten den Verkauf ihrer Wohnung, ihres Hauses, ihres Mehrfamilienhauses oder ihres Grundstücks selbst abwickeln, um sich die Maklerprovision zu sparen. Maximilian Lippka, Geschäftsführer der Münchner IG, gibt ihnen Tipps, worauf sie dabei achten müssen. Außerdem erklärt er, warum es sich in vielen Fällen doch lohnt, einen professionellen Immobilienmakler mit dem Immobilienverkauf zu beauftragen.

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten zunächst den Wert ermitteln und einen angemessenen Verkaufspreis für diese festlegen. „Bei einem zu hohen Verkaufspreis sehen sich Interessenten nach Vergleichsangeboten um“, weiß Maximilian Lippka, Geschäftsführer der Münchner IG, „ein zu niedriger Verkaufspreis dagegen lässt Mängel vermuten“. Mehr lesen

Die Makler aus der Doppelstadt

Klarheit, Transparenz, Wahrheit – diese Werte vertreten Joachim und seine Frau Ingrid Neumann, die Geschäftsführer der Neumann Immobilien GmbH. Sie unterstützen ihre Kunden seit mehr als 25 Jahren umfassend bei Immobilienangelegenheiten – sowohl beim Verkauf von Wohnungen, Häusern, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken als auch bei der Suche nach solchen.

Unter dem Slogan „Seit 1994 Ihr professioneller Immobilienmakler von hier“ kümmern sich die Experten aus Villingen-Schwenningen um Immobilienangelegenheiten aller Art. „Uns ist es wichtig, dass wir unseren Kunden möglichst viel Stress ersparen, wenn Sie uns beauftragen“, erklärt Joachim Neumann. Mehr lesen

„Für den Verkauf vermieteter Wohnungen etwas mehr Zeit einplanen“

Möchte ein Eigentümer eine vermietete Wohnung verkaufen, dauert der Verkaufsprozess in der Regel etwas länger als bei einer unvermieteten Wohnung. Darauf weist René Reuschenbach hin, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH mit Sitz in Bornheim. „Es müssen nicht nur im Hinblick auf die Vermarktung einige Besonderheiten beachtet werden, sondern es muss auch der passende Kaufinteressent gefunden werden“, so der Geschäftsführer.

„Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung sollten Eigentümer daher etwas mehr Zeit einplanen“, meint René Reuschenbach. Denn beim Verkauf dieser gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Ein Eigentümer, der seine vermietete Wohnung verkaufen möchten, muss also einen Kaufinteressenten finden, der das bestehenden Mietverhältnis übernehmen will. Mehr lesen

Immopartner auf Wachstumskurs

Eigentümer, die ihre Immobilie in Neumarkt in der Oberpfalz mit Immopartner verkaufen möchten, haben ab sofort Ansprechpartner vor Ort: Geschäftsführer Stefan Sagraloff und seine Mitarbeiterin Vanessa Maier bieten ihnen unter anderem eine professionelle Wertermittlung, eine umfangreiche Immobilienvermarktung sowie eine schnelle Kaufinteressentensuche an. Vermieter oder Immobiliensuchende, die Unterstützung benötigen, können sich ebenfalls an die erfahrenen Immobilienmakler wenden.

Das Bayerische Metzgerei- und Weißwurstmuseum, das Museum für historische Maybach-Fahrzeuge und das Museum Lothar Fischer – es ist nicht nur die kulturelle Vielfalt, die das Leben in Neumarkt in der Oberpfalz so besonders macht. „Ein Spaziergang durch die wunderschöne Altstadt ist ebenfalls absolut empfehlenswert“, weiß Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff. Wer sich in die rund 40.000 Einwohner starke Kreisstadt verliebt hat, kann mit Hilfe der erfahrenen Immobilienmakler Neumarkt zu seinem neuen Zuhause machen. „Wir begeben uns gerne auf die Suche nach einer geeigneten Immobilie zum Kauf oder zur Miete“, so Stefan Sagraloff. Mehr lesen

Immobilien nicht ohne Energieausweis verkaufen

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, muss vorab zahlreiche Dokumente beschaffen. Dazu zählt auch ein gültiger Energieausweis. Eigentümer, die dieses Dokument nicht vorweisen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Strafe von mehreren tausend Euro rechnen, wenn sie erwischt werden.

Neben einer Geldstrafe drohen Eigentümern ohne gültigen Energieausweis aber noch weitere Konsequenzen. Denn der Verkaufsprozess kann dann oftmals nicht zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien aus Herrenberg. Der Grund: Ein Notar wird den Kaufvertrag nicht beurkunden, da ein Passus zum Energieausweis obligatorisch ist. Sylvia Gairing und ihre Kollegen beschaffen Eigentümern daher schon lange vorab ein gültiges Dokument. Mehr lesen

Wohnungsverkauf: So gelingt er Eigentümern

Wer seine Eigentumswohnung veräußern möchte, muss dazu in der Regel noch weitere Dokumente bereithalten als ein Hausverkäufer. Darüber hinaus ist aber auch ein gut organisierter Verkaufsprozess entscheidend, um einen angemessenen Preis für die Wohnung zu erzielen. Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt, wieso.

Neben Unterlagen zur Wohnflächenberechnung, dem Energieausweis und Bauplänen sind noch weitere Dokumente für einen Wohnungsverkauf erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel Protokolle aus den Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre, die Teilungserklärung sowie die Wohngeldabrechnung. Der Immopartner-Geschäftsführer aus Nürnberg und seine Mitarbeiter wissen genau, welche Dokumente für den Verkauf einer Wohnung benötigt werden und helfen Eigentümern gegebenenfalls bei deren Beschaffung. Mehr lesen

Was ist die beste Lösung für die geerbte Immobilie?

Immobilienerben stehen häufig vor mehreren Herausforderungen: Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern sie müssen sich auch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Im Falle der Annahme des Erbes müssen sie sich zudem Gedanken über ihre Möglichkeiten machen und prüfen ob die Selbstnutzung, die Vermietung oder der Verkauf am ehesten für sie infrage kommt.

„Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte zunächst prüfen, inwieweit diese mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist“, rät René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Denn übersteigen die Belastungen den Immobilienwert, lohnt sich die Annahme des Erbes oft nicht. Hier ist seitens der Immobilienerben jedoch eine schnelle Reaktion erforderlich: Nur sechs Wochen haben sie für die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht Zeit. Mehr lesen

Und plötzlich ist die Eigentumswohnung zu klein

Noch vor Kurzem schien sie perfekt und wunderschön, die Eigentumswohnung im Herzen Nürnbergs. Aber dann haben sich die Lebensumstände geändert: Jemand hat seine Traumfrau oder seinen Traummann kennengelernt, sie oder ihn vielleicht auch geheiratet und nun kündigt sich sogar Nachwuchs an. Der Platz in der heimeligen Zweizimmerwohnung ist daher bald nicht mehr ausreichend. Der Eigentümer steht nun vor einem Problem: Die Eigentumswohnung muss schnell verkauft werden und noch dazu durch ein Haus oder zumindest durch eine größere Wohnung ersetzt werden. In solchen Fällen helfen die Makler von Immopartner schnell weiter. Mehr lesen

Käufer und Verkäufer teilen sich künftig die Maklerprovision

Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wenn sie den Makler beauftragt haben.

In Hamburg musste bis jetzt der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen, die dort 6,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das ändert sich nun: Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen ab dem 23. Dezember 2020 nur noch für höchstens die Hälfte der Maklergebühren aufkommen – sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die andere Hälfte trägt nun der Verkäufer. Mehr lesen